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Urteil verwaltungsrechtliche Rehabitierung
Schlagworte
verwaltungsrechtliche Rehabitierung; Vermögenszugriff; Bodenreformgrundstück; Kreisverbot
Leitsätze
1. § 1 Abs. 1 Satz 1 VwRehaG findet keine Anwendung in Fällen, in denen die Rehabilitierung wegen des Verlustes von Eigentum im Zuge der sog. Bodenreform begehrt wird.
2. Bei den Vermögenszugriffen als notwendige Folge des sog. Kreisverbots steht § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG einer Rehabilitierung hinsichtlich der besatzungshoheitlichen Maßnahme der Vermögensentziehung als solcher uneingeschränkt entgegen. (Leitsätze der Redaktion)
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