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22 U 40/06 - Überbürdung von unbezifferten Hausverwaltungskosten im Geschäftsraummietvertrag als überraschende KlauselLeitsatz: Die formularmäßige Überbürdung von nicht bezifferten Hauverwaltungskosten als sonstige Betriebskosten in einem Geschäftsraummietvertrag ist als überraschende Klausel unwirksam, wenn die tatsächliche Höhe der auf den Mieter zukommenden Nebenkosten verschleiert wird. (Leitsatz der Redaktion)OLG Köln04.07.2006
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7 U 194/04 - Überprüfung von Gaspreisen auf ihre Billigkeit; MonopolstellungLeitsatz: Tarife von Unternehmen, die Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfall angewiesen ist, sind grundsätzlich der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen, jedenfalls wenn die Unternehmen in ihrem Leistungsbereich eine tatsächliche oder rechtliche Monopolstellung besitzen. (Leitsatz der Redaktion)OLG Karlsruhe28.06.2006
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24 U 96/05 - Bodenrichtwert; Grünflächen; Parkflächen; Spielplatzflächen; Verkehrsflächen; VerwaltungsaufgabeLeitsatz: 1. Bei der Berechnung des Bodenwertes nach Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB ist der maßgebende Bodenwert durch eine Umrechnung der amtlichen Bodenrichtwerte auf die für das jeweils streitgegenständliche Grundstück geltende Geschoßflächenzahl zu ermitteln (entgegen LG Berlin vom 13. Juni 1996, 34 O 549/95). 2. Die Nutzung einer Fläche als Spielplatz ist eine sonstige Verwaltungsaufgabe im Sinne vom § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (folgend BGH vom 20. Januar 2006 - V ZR 122/05 - ZOV 2006, 121. (Leitsätze der Einsender)KG26.06.2006
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I-10 U 164/05 - Einwendung gegen Betriebskostennachforderung nur nach Belegeinsicht; Anspruch auf Fotokopien der Rechnungsbelege; Ort der Belegeinsichtnahme; Hausmeisterkosten; HauswartkostenLeitsatz: 1. Will der Mieter sich erfolgreich gegen eine Betriebskostennachforderung des Vermieters verteidigen, setzt dies in Ausübung seines Prüfungsrechts grundsätzlich die vorherige Einsichtnahme in die Berechnungsunterlagen voraus. 2. Ausnahmsweise kann der (hier: gewerbliche) Mieter nach Treu und Glauben Übermittlung von Fotokopien der Rechnungsbelege verlangen, wenn ihm die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters oder dessen ortsnaher Hausverwaltung nicht zugemutet werden kann, etwa weil Mieter und Vermieter heillos zerstritten sind, der Ort der Belegeinsicht nicht in zumutbarer Weise und angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist oder der in einer entfernt liegenden Stadt wohnende Vermieter sich trotz Aufforderung des Mieters weigert, die Belege am Ort des Mietobjekts zur Einsicht bereitzustellen. 3. Durchgreifende Bedenken gegen die materielle Berechtigung des Kostenansatzes ergeben sich nicht allein daraus, daß einzelne der im Folgejahr ausgewiesenen Kosten niedriger sind als die des Vorjahres. 4. Betreut der Hausmeister eine aus mehreren Gebäuden bestehende Liegenschaft, kann der Pächter auch dann anteilig mit den vertraglich als umlagefähig vereinbarten Hausmeisterkosten belastet werden, wenn er für das gepachtete Hotel selbst nicht unmittelbar tätig geworden ist.OLG Düsseldorf22.06.2006
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8 U 263/05 - Besitzverlust durch Hausverbot; Zutrittsverbot; Entfernung von Baulichkeiten; Räumungsanspruch; Herausgabeanspruch; ZustandsstörerLeitsatz: Ein Anspruch aus § 1004 BGB gegen den Zustandsstörer entfällt mit dessen wirksamer Aufgabe des Eigentums an der störenden Sache. (Leitsatz der Redaktion)KG19.06.2006
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8 W 15/06 - Zwangsvollstreckung; Erledigungserklärung; Kostengrundentscheidung: Streitwert; AuskunftsanspruchLeitsatz: Erledigt sich ein auf § 887,888 ZPO gestützter Antrag vor einer gerichtlichen Entscheidung, muß eine Kostengrundentscheidung ergehen.KG16.06.2006
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I-24 U 166/05 - Schönheitsreparaturen-Klausel nach ErforderlichkeitLeitsatz: 1. Die Klausel "Der Mieter wird Schönheitsreparaturen nach den Erfordernissen der Praxis vornehmen." belastet den Mieter mit der Renovierungspflicht und stellt nicht lediglich den Vermieter von dieser Pflicht frei. 2. Ein nach dem Mietvertrag zulässiger, dem Vermieter aber vertragswidrig nicht angezeigter Einbau muß von dem Mieter nicht weggenommen werden, wenn ihm die Wegnahme vertraglich freigestellt ist (hier: Parkettboden in einer gemieteten Arztpraxis).OLG Düsseldorf08.06.2006
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I-24 U 189/05 - Verlängerung des Mietverhältnisses; Rückgabepflicht; Einrichtungen; bauliche VeränderungenLeitsatz: 1. Setzt der Mieter nach Ablauf eines Mietverhältnisses den Mietgebrauch unter Weiterzahlung des als Miete vereinbarten Entgelts fort und nimmt der Vermieter dieses Verhalten hin, so besteht zwischen ihnen nicht nur ein faktisches Nutzungsverhältnis, sondern weiterhin der bisherige Vertrag oder ein neuer Mietvertrag zu den bisherigen Vertragsbedingungen, allerdings mit gesetzlicher Kündigungsfrist. 2. Die Wegnahmepflicht des Mieters ist nicht auf Einrichtungen beschränkt, sondern umfaßt auch bauliche Veränderungen.OLG Düsseldorf08.06.2006
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3 W 7/06 - Konkrete Angabe für Räumungsklage; Zahlungsfrist als befristeter KündigungsverzichtLeitsatz: 1. Eine Räumungsklage ist nur zulässig (§ 253 Abs. 2 Satz 2 ZPO), wenn der angekündigte Antrag die herauszugebenden Flächen für einen Gerichtsvollzieher lokalisierbar und vollstreckungsfähig bezeichnet. 2. Zur Auslegung einer Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung gegenüber einem säumigen Mieter. (Leitsätze des Einsenders)OLG Brandenburg29.05.2006
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I-24 U 179/05 - Untervermietungserlaubnis und Änderung des NutzungszwecksLeitsatz: Der mietvertragliche Nutzungszweck "Grillstube (Gaststätte)" umfaßt zwar den Betrieb einer "Pizzeria", nicht aber einen "Pizza-Taxi-Betrieb".OLG Düsseldorf29.05.2006