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Urteil Zwangsvollstreckung
Schlagworte
Zwangsvollstreckung; Erledigungserklärung; Kostengrundentscheidung: Streitwert; Auskunftsanspruch
Leitsatz
Erledigt sich ein auf § 887,888 ZPO gestützter Antrag vor einer gerichtlichen Entscheidung, muß eine Kostengrundentscheidung ergehen.
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