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Urteil Überprüfung von Gaspreisen auf ihre Billigkeit
Schlagworte
Überprüfung von Gaspreisen auf ihre Billigkeit; Monopolstellung
Leitsatz
Tarife von Unternehmen, die Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfall angewiesen ist, sind grundsätzlich der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen, jedenfalls wenn die Unternehmen in ihrem Leistungsbereich eine tatsächliche oder rechtliche Monopolstellung besitzen.
(Leitsatz der Redaktion)
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