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Urteil Überbürdung von unbezifferten Hausverwaltungskosten im Geschäftsraummietvertrag als überraschende Klausel
Schlagworte
Überbürdung von unbezifferten Hausverwaltungskosten im Geschäftsraummietvertrag als überraschende Klausel
Leitsatz
Die formularmäßige Überbürdung von nicht bezifferten Hauverwaltungskosten als sonstige Betriebskosten in einem Geschäftsraummietvertrag ist als überraschende Klausel unwirksam, wenn die tatsächliche Höhe der auf den Mieter zukommenden Nebenkosten verschleiert wird. (Leitsatz der Redaktion)
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