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Urteil Besitzverlust durch Hausverbot
Schlagworte
Besitzverlust durch Hausverbot; Zutrittsverbot; Entfernung von Baulichkeiten; Räumungsanspruch; Herausgabeanspruch; Zustandsstörer
Leitsatz
Ein Anspruch aus § 1004 BGB gegen den Zustandsstörer entfällt mit dessen wirksamer Aufgabe des Eigentums an der störenden Sache. (Leitsatz der Redaktion)
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