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Urteil Annahme eines Vertragsangebots durch Lieferung von Strom, Wasser und Fernwärme
Schlagworte
Annahme eines Vertragsangebots durch Lieferung von Strom, Wasser und Fernwärme; Versorgungsvertrag; Realofferte
Leitsatz
Ein Versorgungsvertrag wird durch die Lieferung von Strom, Wasser und Fernwärme aufgrund eines vorherigen Antrags angenommen; die Übersendung von Vertragsbestätigung und Rechnungen an Dritte ändert daran nichts.
(Leitsatz der Redaktion)
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