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  1. VIII ZB 69/09 - Kostenfestsetzung zugunsten des Rechtsnachfolgers; notwendige Titelumschreibung; Erbenstellung nicht ausreichend; Anwaltskosten; Zahlungsverzug; Generalvollmacht; vollstreckbarer Titel
    Leitsatz: Zur Erwirkung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bedarf der Rechtsnachfolger des im Titel ausgewiesenen Kostengläubigers nach § 727 ZPO einer Umschreibung des Titels in Gestalt einer auf ihn lautenden vollstreckbaren Ausfertigung.
    BGH
    13.04.2010
  2. V ZB 224/09 - Berufung bei sachlich zuständigem Landgericht; verschuldete Versäumung der Berufungsfrist durch nicht geprüfte abweichende Zuständigkeitsregelung
    Leitsatz: a) Die Berufung in einer Wohnungseigentumssache kann auch dann nur bei dem sachlich zuständigen Landgericht fristwahrend eingelegt werden, wenn in dem betreffenden Oberlandesgerichtsbezirk aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 72 Abs. 2 Satz 2 und 3 GVG nicht das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständige Landgericht, sondern ein anderes Landgericht für diese Berufungen zuständig ist. b) Die Versäumung der Berufungsfrist ist nicht unverschuldet, wenn sie darauf beruht, dass das Vorhandensein einer abweichenden Zuständigkeitsregelung und ihr Inhalt nicht geprüft wurden.
    BGH
    12.04.2010
  3. XII ZB 130/09 - Revisionsmäßige Überprüfung einer Ermessensentscheidung zum Rechtsmittelstreitwert; Streitwert wegen Zutritt zum gemeinsamen Grundstück; Zugang; hälftiges Miteigentum von Eheleuten
    Leitsatz: a) Die nach § 3 ZPO im freien Ermessen stehende Bewertung des Rechtsmittelinteresses kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 21. Juni 2000 - XII ZB 12/97 - NJW 2000, 3073). b) Wendet sich eine Partei mit ihrer Berufung gegen die Verurteilung, den Zutritt zu einem im gemeinsamen Eigentum stehenden Grundstück zu gewähren, bemisst sich ihre Berufungsbeschwer nicht nach dem Interesse der Gegenseite an der Vornahme der zu duldenden Handlung, sondern nach ihrem Interesse daran, die Handlung nicht dulden zu müssen (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 4. November 1998 - XII ZB 111/98 - FamRZ 1999, 647 und vom 30. Oktober 1991 - XII ZB 127/91 - NJW-RR 1992, 188).
    BGH
    31.03.2010
  4. XI ZR 200/09 - Bedingte Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus formularmäßiger Unterwerfungserklärung nach Forderungsverkauf; mehrfach abgetretene Grundschuld
    Leitsatz: a) Der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld kann aus der Unterwerfungserklärung nur vorgehen, wenn er in den Sicherungsvertrag eintritt. b) Die Prüfung, ob der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld in den Sicherungsvertrag eingetreten und damit neuer Titelgläubiger geworden ist, ist dem Klauselerteilungsverfahren vorbehalten. c) Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Vordruck für die notarielle Beurkundung einer Sicherungsgrundschuld stellt auch dann keine unangemessene Benachteiligung des Darlehensnehmers i. S. des § 307 Abs. 1 BGB dar, wenn die Bank die Darlehensforderung nebst Grundschuld frei an beliebige Dritte abtreten kann (Bestätigung von BGHZ 99, 274; 177, 345).
    BGH
    30.03.2010
  5. V ZB 159/09 - Streitwert für Grillverbot; Grillen im Garten
    Leitsatz: 1. Ebenso wenig wie bei der Darlegung von Zulassungsgründen (§ 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO) genügt es dem Darlegungserfordernis nach § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, wenn die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 ZPO durch eingestreute Klammerzusätze wie etwa „(Art. 3 Abs. 1 GG)" oder durch schlagwortartige Formulierungen geltend gemacht werden; der Beschwerdeführer muss den Zulassungsgrund bzw. die Zulässigkeitsvoraussetzung nicht nur benennen, sondern auch zu den jeweiligen Voraussetzungen substantiiert vortragen. 2. Die Festsetzung des Berufungsstreitwerts für ein Grillverbot im Garten auf 600 € ist nicht schlechthin unvertretbar. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    BGH
    25.03.2010
  6. V ZR 159/09 - Verwirkung des Anspruchs auf Unterlassung einer der Teilungserklärung zuwiderlaufenden Nutzung
    Leitsatz: Ein auf die Unterlassung einer der Teilungserklärung widersprechenden Nutzung gerichteter Anspruch ist nicht durchsetzbar, wenn die Wohnungseigentümer jahrzehntelang mit der praktizierten Nutzung einverstanden waren und der Nutzer der Teileigentumseinheit sich darauf eingerichtet hat. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    25.03.2010
  7. VII ZR 224/08 - Leistungsaufforderung zur Durchführung von vertraglichen Leistungen; Mangelbeseitigung; Schönheitsreparaturen; Mängel; Werkvertrag
    Leitsatz: Für eine Leistungsaufforderung im Sinne des § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB reicht grundsätzlich die Aufforderung, die vertragliche Leistung zu bewirken (im Anschluss an BGH, Urteil vom 7. Juli 1987 - X ZR 23/86 -, NJW-RR 1988, 310).
    BGH
    25.03.2010
  8. VIII ZR 60/09 - Vertragsanpassung bei Unwirksamkeit von Mieterhöhungen in langjährigem Mietverhältnis; Altbau statt Neubau
    Leitsatz: Zur Anpassung eines Wohnraummietvertrags wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage, wenn sich die vom Vermieter einseitig nach §§ 10, 8 a WoBindG vorgenommenen Mieterhöhungen nach langjähriger Mietdauer deswegen als unwirksam erweisen, weil die Wohnung entgegen der Übereinstimmung der Vorstellung der Parteien bei Vertragsschluss mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (hier: § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG) nicht der Preisbindung unterliegt.
    BGH
    24.03.2010
  9. VIII ZR 160/09 - Vertragsanpassung bei Unwirksamkeit von Mieterhöhungen in langjährigem Mietverhältnis; Altbau statt Neubau
    Leitsatz: Zur Anpassung eines Wohnraummietvertrags wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage, wenn sich die vom Vermieter einseitig nach §§ 10, 8 a WoBindG vorgenommenen Mieterhöhungen nach langjähriger Mietdauer deswegen als unwirksam erweisen, weil die Wohnung entgegen der Übereinstimmung der Vorstellung der Parteien bei Vertragsschluss mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (hier: § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG) nicht der Preisbindung unterliegt.
    BGH
    24.03.2010
  10. VIII ZR 177/09 - Zuschlag für Schönheitsreparaturen im geförderten Wohnungsbau bei unwirksamer Abwälzungsklausel
    Leitsatz: Bei öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum ist der Vermieter berechtigt, die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 II. BV zu erhöhen, wenn die im Mietvertrag enthaltene Klausel über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist (Abgrenzung zu BGHZ 177, 186).
    BGH
    24.03.2010