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Suchergebnis Urteilssuche (721 - 730 von 857)

  1. BVerwG 8 B 38.10 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Unredlicher Erwerb; Manipulation
    Leitsatz: Der die Rückübertragung ausschließende unredliche Erwerb setzt sowohl voraus, dass der Verstoß gegen allgemeine Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätze oder eine ordnungsgemäße Verwaltungspraxis bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen, als auch, dass der Erwerber die Manipulation kannte oder hätte kennen müssen. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    17.12.2010
  2. BVerwG 8 B 70.10 - Restitutionsgrund; Rückgabetatbestand; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Grundstücksverkauf; Abwesenheitspfleger
    Leitsatz: Die Bestellung eines Abwesenheitspflegers durch das staatliche Notariat allein zum Verkauf eines Grundstücks an einen privaten Dritten zu einem privaten Nutzungszweck stellt in der Regel eine unlautere Machenschaft (Machtmissbrauch) dar. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    16.12.2010
  3. BVerwG 4 C 8.10 - Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften; Regel-Ausnahme-Struktur; Ausnahme; Atypik; Bestimmbarkeit; Kongruenzgebot; Beeinträchtigungsverbot; Zentrale-Orte-Prinzip; gemeindliche Planungshoheit; Niederlassungsfreiheit; zwingende Gründe des Allgemeininteresses; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Zielabweichungsverfahren; Grundzüge der Planung
    Leitsatz: Landesplanerische Aussagen in Gestalt einer Soll-Vorschrift erfüllen dann die Merkmale eines Ziels der Raumordnung, wenn die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen die Soll-Vorschrift auch ohne förmliches Zielabweichungsverfahren eine Ausnahme von der Zielbindung zulässt, im Wege der Auslegung auf der Grundlage des Plans hinreichend bestimmt oder doch wenigstens bestimmbar sind.
    BVerwG
    16.12.2010
  4. BVerwG 8 B 17.10 - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; Darlegungs- und Beweislast; Schädigungstatbestand; Erbschaftsausschlagung; Verletzung rechtlichen Gehörs
    Leitsatz: 1. Das von dem NS-Regime erlassene „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit" (AOG) vom 20. Januar 1934 (RGBl. I S. 45 f.) war wesentlicher Bestandteil des auf die Verfolgung und Ausschaltung Andersdenkender ausgerichteten NS-Gewaltregimes. 2. Die grundsätzliche Vermutung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i. V. m. Art. 3 Abs. 1 REAO, dass ein Vermögensverlust verfolgungsbedingt war, greift für Erbausschlagungen nicht ein. 3. Die Vorschrift des § 1 Abs. 6 VermG findet auch dann Anwendung, wenn die Einwirkungs- und Verfügungsmöglichkeiten des Vermögensinhabers so sehr beschnitten waren, dass dies in der Sache einer „kalten Enteignung" in tatsächlicher Hinsicht gleichkam. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    16.12.2010
  5. BVerwG 5 B 20.10 - Erfüllungsanspruch für Entschädigung; Entschädigungsanspruch; besat­zungs­rechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Auslandsvermögen
    Leitsatz: Auch bei einer auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgten Enteignung ist ein Anspruch auf nachträgliche Erfüllung eines Entschädigungsanspruchs nur dann vorgesehen, wenn nach den seinerzeit anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen ein Entschädigungsanspruch bestanden hat. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    13.12.2010
  6. BVerwG 3 B 50.10 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Spitzeltätigkeit; Rehabilitierungsleistungsausschluss; informeller Mitarbeiter; IM; Staatssicherheit
    Leitsatz: Trotz einer Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit sind im Einzelfall Leistungen wegen beruflicher Benachteiligung nicht ausgeschlossen, wenn die Berichte des Mitarbeiters wegen ihres unverwertbaren Inhalts objektiv ungeeignet sind, Dritte zu gefährden. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    09.12.2010
  7. BVerwG 3 B 51.10 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Spitzeltätigkeit; Rehabilitierungsleis­tungsausschluss; Informeller Mitarbeiter; IM; Staatssicherheit
    Leitsatz: Eine Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit schließt ausnahmsweise nur dann Leistungen wegen beruflicher Benachteiligung nicht aus, wenn die Mitarbeit durch eine außergewöhnliche Notlage erzwungen worden war, wegen der dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung des von ihm mitbewirkten Unrechts nicht zugemutet werden konnte, sich dem Ansinnen zu widersetzen. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    08.12.2010
  8. BVerwG 3 B 35.10 - Fiktion des Schadensausgleichs; Objektidentität; Schädigungsmaßnahme; Grundstücksanteile einer Erbengemeinschaft
    Leitsatz: 1. Nach dem das Lastenausgleichsrecht beherrschenden Grundsatz der Objektidentität gilt ein Schaden nur dann als ausgeglichen, wenn eine Leistung zur Wiedergutmachung für den Verlust desselben Schadensobjektes gewährt worden ist, das Gegenstand der Schadensfeststellung war. 2. Wenn der in Volkseigentum überführte Anteil an der Erbengemeinschaft sich infolge der zwischenzeitlichen Erbauseinandersetzung in das Eigentum an dem betreffenden Grundstück verwandelt hatte und die von einem der privaten Miterben betriebene Auseinandersetzung keine Schädigungsmaßnahme im vermögensrechtlichen Sinn war, ist mit der Restitution dieses Grundstücks notwendigerweise auch der Schaden wiedergutgemacht worden, den die Betroffene mit dem durch die Lastenausgleichsbehörde festgestellten Verlust ihres Anteils an den zur gesamten Hand gehaltenen Gegenständen des Erbes erlitten hat. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    30.11.2010
  9. BVerwG 3 B 26.10 - Rückforderungsfrist für Lastenausgleich
    Leitsatz: 1. Für den Beginn der Rückforderungsfrist ist die Kenntnis der Ausgleichsbehörde von dem Schadensausgleich und von der Person des Verpflichteten maßgeblich, wobei nicht erforderlich ist, dass die Kenntnis auf einer Mitteilung des Verpflichteten beruht. 2. Für den Fristbeginn ohne Belang ist, ob die Ausgleichsbehörde sich die Kenntnis von dem Schadensausgleich und der Person des Verpflichteten früher hätte verschaffen können. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    23.11.2010
  10. BVerwG 3 B 27.10 - Rückforderungsfrist für Lastenausgleich bei Aufhebung der staatlichen Verwaltung
    Leitsatz: 1. Durch die Aufhebung der staatlichen Verwaltung erlangt der Betroffene einen vollen Schadensausgleich; fingiert wird nach § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG - wie auch bei der Rückgabe von Vermögenswerten oder anderen Fällen der Wiederherstellung der Verfügungsrechte im Beitrittsgebiet -, dass es sich um einen vollen Schadensausgleich handelt. 2. An die für den Fristbeginn nach § 349 Abs. 5 Satz 4 LAG erforderliche Kenntnis der Behörde vom Schadensausgleich und der Person des Verpflichteten sind auch in den Fällen eines gesetzlich bewirkten Schadensausgleichs geringere Anforderungen zu stellen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    23.11.2010