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Urteil Erfüllungsanspruch für Entschädigung
Schlagworte
Erfüllungsanspruch für Entschädigung; Entschädigungsanspruch; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Auslandsvermögen
Leitsatz
Auch bei einer auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgten Enteignung ist ein Anspruch auf nachträgliche Erfüllung eines Entschädigungsanspruchs nur dann vorgesehen, wenn nach den seinerzeit anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen ein Entschädigungsanspruch bestanden hat.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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