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Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Spitzeltätigkeit; Rehabilitierungsleistungsausschluss; Informeller Mitarbeiter; IM; Staatssicherheit
Leitsätze
Eine Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit schließt ausnahmsweise nur dann Leistungen wegen beruflicher Benachteiligung nicht aus, wenn die Mitarbeit durch eine außergewöhnliche Notlage erzwungen worden war, wegen der dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung des von ihm mitbewirkten Unrechts nicht zugemutet werden konnte, sich dem Ansinnen zu widersetzen.
(Leitsatz der Redaktion)
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