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Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Unredlicher Erwerb; Manipulation
Leitsatz
Der die Rückübertragung ausschließende unredliche Erwerb setzt sowohl voraus, dass der Verstoß gegen allgemeine Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätze oder eine ordnungsgemäße Verwaltungspraxis bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen, als auch, dass der Erwerber die Manipulation kannte oder hätte kennen müssen.
(Leitsatz der Redaktion)
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