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Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Spitzeltätigkeit; Rehabilitierungsleistungsausschluss; informeller Mitarbeiter; IM; Staatssicherheit
Leitsatz
Trotz einer Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit sind im Einzelfall Leistungen wegen beruflicher Benachteiligung nicht ausgeschlossen, wenn die Berichte des Mitarbeiters wegen ihres unverwertbaren Inhalts objektiv ungeeignet sind, Dritte zu gefährden.
(Leitsatz der Redaktion)
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