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  1. III ZR 43/05 - Fehlerhafte Angabe der (Prozess-) Vertretungsbehörde; Anfechtung eines Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses; Entschädigungsfestsetzungsverfahren; Zustellung der Klage „demnächst“
    Leitsatz: Die Zustellung einer Klage nach § 52 HEG, in der die (Prozess-) Vertretungs­behörde falsch angegeben war, kann als noch „demnächst erfolgt" zu bewerten sein, wenn der Fehler nicht nur auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten des Klägers beruhte, sondern auch darauf, dass die benannte Behörde im Rubrum des angefochtenen Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses als Vertretungsbehörde im Entschädigungsfestsetzungsverfahren aufgeführt war (im Anschluss an Senatsurteil vom 17. März 1983 ‑ III ZR 154/81 - LM StrEG § 13 Nr. 11).
    BGH
    01.12.2005
  2. IV ZR 214/04 - Beschwer für Revision
    Leitsatz: Soll mit der beabsichtigten Revision ein einheitlicher vertraglicher Anspruch weiterverfolgt werden (hier: Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der Hausratversicherung nach Brand), kommt es für den nach § 26 Nr. 8 EGZPO maßgeblichen Wert des Beschwerdegegenstandes auf die Höhe des Gesamtbetrages an, der im beabsichtigten Revisionsverfahren weiterverfolgt werden soll; auf die mögliche Selbständigkeit von einzelnen Entschädigungspositionen kommt es nur für eine Teilzulassung der Revision, nicht aber für den Wert des Beschwerdegegenstandes an.
    BGH
    30.11.2005
  3. XII ZR 112/03 - Teilvergleich
    Leitsatz: Eine zunächst zulässige Berufung wird unzulässig, wenn der Berufungskl. nach Wegfall der Beschwer aus dem erstinstanzlichen Urteil (hier: durch Abschluß eines Vergleichs) mit der Berufung nur noch eine Erweiterung der Klage in zweiter Instanz verfolgt. Auf die Zulässigkeit der Klageerweiterung als solcher kommt es dann nicht mehr an.
    BGH
    30.11.2005
  4. IV ZR 214/04 - Versicherungsleistungen, Hausratversicherung, Brand
    Leitsatz: Soll mit der beabsichtigten Revision ein einheitlicher vertraglicher Anspruch weiter verfolgt werden (hier: Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der Hausratversicherung nach Brand), kommt es für den nach § 26 Nr. 8 EGZPO maßgeblichen Wert des Beschwerdegegenstandes auf die Höhe des Gesamtbetrages an, der im beabsichtigten Revisionsverfahren weiter verfolgt werden soll; auf die mögliche Selbständigkeit von einzelnen Entschädigungspositionen kommt es nur für eine Teilzulassung der Revision, nicht aber für den Wert des Beschwerdegegenstandes an.
    BGH
    30.11.2005
  5. II ZB 27/04 - LPG; Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft; Vertretungsmacht; Liquidationsgesellschaft; Anfechtungsklage; Aufsichtsrat; Revisionskommission
    Leitsatz: Eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft in Liquidation wird auch im Rahmen von Anfechtungsklagen allein von den Liquidatoren vertreten. Eine Beteiligung des Aufsichtsrats oder der Revisionskommission ist nicht erforderlich.
    BGH
    28.11.2005
  6. VII ZB 76/05 - Schiedsgutachterkosten nicht erstattungsfähig nach § 91 ZPO
    Leitsatz: Die Aufwendungen für ein vereinbarungsgemäß eingeholtes Schiedsgutachten sind im nachfolgenden Rechtsstreit grundsätzlich nicht als Prozeßkosten erstattungsfähig.
    BGH
    24.11.2005
  7. VII ZR 87/04 - Angebot, Bindung an Ausschreibung als -; Ausschreibung, Bindung an -; Vertragsangebot, Bindung an -; Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorformulierung von - durch Dritten
    Leitsatz: Weigert sich der Bieter ernsthaft und endgültig, sich an einem bindenden Vertragsangebot festhalten zu lassen und bringt er zum Ausdruck, daß er nicht bereit ist, nach Annahme seines Angebots die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Wird der Angebotsempfänger dadurch veranlaßt, das Angebot nicht anzunehmen, ist er berechtigt, den Schaden geltend zu machen, der ihm dadurch entstanden ist, daß der Vertrag mit diesem Bieter nicht zustande kam, sondern er einen anderen Bieter beauftragen mußte. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen auch dann vor, wenn sie von einem Dritten für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind, und die die Vertragspartei, die die Klausel stellt, sie nur in einem einzigen Vertrag verwenden will.
    BGH
    24.11.2005
  8. V ZB 103/05 - Geschäftswert für Grundstückskaufvertrag; Wert der Bauverpflichtung für Kostenrechnung
    Leitsatz: a) Der Geschäftswert für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags bestimmt sich nach dem Gesamtwert der Leistungen des Käufers; ist der Verkehrswert des verkauften Grundstücks höher, ist dieser maßgebend. b) Die Übernahme einer Bau- und Selbstnutzungsverpflichtung in einem Grundstückskauf- vertrag ist eine vermögensrechtliche Angelegenheit im Sinne von § 30 Abs. 1 KostO, auch wenn der Verkäufer kein wirtschaftliches, sondern ein ideelles Interesse an der Erfüllung der Verpflichtung hat. c) Gewährt der Grundstücksverkäufer dem Käufer für die Übernahme einer Bau- und Selbstnutzungsverpflichtung einen Preisnachlaß, ist mangels anderer Anhaltspunkte die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Verkehrswert des Grundstücks als Wert der übernommenen Verpflichtung anzusetzen; entspricht der Kaufpreis dem Verkehrswert, ist der Wert der Verpflichtung grundsätzlich mit einem prozentualen Anteil des Kaufpreises unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.
    BGH
    24.11.2005
  9. V ZB 24/05 - Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Selbstmordgefahr
    Leitsatz: Besteht im Fall der Räumungsvollstreckung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Räumungsschuldners, darf ein Einstellungsantrag des Räumungsschuldners nur abgelehnt werden, wenn das Vollstreckungsgericht der Suizidgefahr durch geeignete konkrete Auflagen oder durch die Anordnung geeigneter konkreter Betreuungsmaßnahmen entgegenwirkt.
    BGH
    24.11.2005
  10. V ZB 81/05 - Keine Zwangsverwaltungskosten bei nicht ausgebautem Wohnungseigentum; Vorschußzahlungen der Eigentümergemeinschaft; Wohngeld; Sondereigentum; Rechtsbeschwerde
    Leitsatz: 1. Kosten im Sinne der §§ 788 II, 103 I ZPO sind nur diejenigen, die ein Gläubiger mit dem Ziel der Befriedigung einer titulierten Forderung einwendet. 2. Bei nicht ausgebautem Wohnungseigentum sind Erträge voraussichtlich nicht zu erzielen, so daß die Ergreifung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen keinen Sinn macht. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    24.11.2005