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Urteil Gesellschaftsverbindlichkeiten
Schlagworte
Gesellschaftsverbindlichkeiten; zweigliedrige GbR
Leitsatz
Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der kein Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist, können die Gesellschafter Ausgleichsansprüche auch dann gegeneinander geltend machen, wenn Gesellschaftsverbindlichkeiten offen sind (vgl. BGHZ 26, 126, 133).
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