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  1. II ZR 327/04 - Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften bei objektiver Haustürsituation; Anlegerrechte; Verbraucherschutz
    Leitsatz: Nach richtlinienkonformer Auslegung des § 1 HaustürWG (jetzt § 312 BGB) muß ein Vertragspartner, der nicht selbst die Vertragsverhandlungen führt, von der in der Person des Verhandlungsführers bestehenden Haustürsituation keine Kenntnis haben. Ebensowenig kommt es darauf an, ob den Vertragspartner an seiner Unkenntnis ein Verschulden trifft. Vielmehr ist § 1 HaustürWG immer dann anwendbar, wenn objektiv eine Haustürsituation bestanden hat (Änderung der bisherigen Rechtsprechung im Anschluß an EuGH, Urt. v. 25. Oktober 2005 - Rs. C-229/04).
    BGH
    12.12.2005
  2. II ZB 30/04 - Beschwerderechtszug; Ermessensfehler
    Leitsatz: a) Soweit die Aussetzung eines Verfahrens in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, kann die Entscheidung im Beschwerderechtszug nur auf Ermessensfehler kontrolliert werden. Das Beschwerdegericht hat jedoch uneingeschränkt zu prüfen, ob ein Aussetzungsgrund gegeben ist. b) Im Beschwerderechtszug über die Aussetzung eines Verfahrens kann keine Kostenentscheidung ergehen, weil bereits die Ausgangsentscheidung als Teil der Hauptsache keine Kostenentscheidung enthalten darf und das Beschwerdeverfahren daher nur einen Bestandteil des Hauptverfahrens bildet.
    BGH
    12.12.2005
  3. VII ZR 138/04 - Architektenhaftung; Klageerweiterung
    Leitsatz: In der Vereinbarung eines Bauherrn mit einem Architekten, für diesen eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, deren Kosten der Architekt an ihn zu zahlen hat, liegt kein stillschweigender Ausschluß der Haftung des Architekten für Planungsmängel. a) Die mit der Berufung vorgenommene Erweiterung des Klageantrags gemäß § 264 Nr. 2 ZPO wegen einer weitergehenden Schlußrechnungsforderung ist keine Klageänderung im Sinne des § 533 ZPO (im Anschluß an BGH, Urteil vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295). b) Bei der Entscheidung über die Klageerweiterung hat das Berufungsgericht den gesamten erstinstanzlichen Sachvortrag der Parteien zu berücksichtigen. Auch neuer Vortrag der Parteien ist jedenfalls insoweit zu berücksichtigen, als er die Klageerweiterung betrifft.
    BGH
    08.12.2005
  4. VII ZR 372/03 - Prospekt; Verkaufsprospekt; Prospektmängel; Prospekthaftung
    Leitsatz: Zur Haftung eines konzernbeherrschenden Gesellschafters für fehlerhafte Angaben in einem Prospekt, der zum Vertrieb einer Immobilienanlage herausgegeben wurde.
    BGH
    08.12.2005
  5. VII ZR 50/04 - Werklohn, Einwendungen gegen Prüfbarkeit
    Leitsatz: a) Hat der Auftraggeber eines Vertrages, in dem die VOB/B vereinbart worden ist, nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung Einwendungen gegen deren Prüfbarkeit erhoben, wird der Werklohn auch dann fällig, wenn die Rechnung objektiv nicht prüfbar ist. Es findet die Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist. Bei ausreichender Grundlage kann der Werklohn gemäß § 287 ZPO geschätzt werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. September 2004 - VII ZR 173/03, BauR 2004, 1937). b) Die Frist von zwei Monaten gilt auch dann, wenn eine Schlussrechnung während eines laufenden Gerichtsverfahrens eingereicht wird.
    BGH
    08.12.2005
  6. III ZR 324/04 - Notaranderkonto, Zugehörigkeit zu einer Sicherungseinrichtung
    Leitsatz: Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1842) mit der umfassend ausgestalteten Pflicht der Kreditinstitute, Kunden über die Zugehörigkeit zu einer Sicherungseinrichtung und vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung schriftlich über die für die Sicherung geltenden Bestimmungen einschließlich Umfang und Höhe der Sicherung zu informieren (§ 23a Abs. 1 KWG), ist der Notar verpflichtet, bei der Annahme anvertrauter Gelder, die einem Notaranderkonto zuzuführen sind, die Sicherung für den Insolvenzfall zu berücksichtigen.
    BGH
    08.12.2005
  7. XI ZR 139/05 - Schriftform des Verbraucherkreditvertrages; Grundstückserwerb
    Leitsatz: 1. Das Fehlen einer formgültigen Annahmeerklärung führt als Fehler der Schriftform insgesamt zur Nichtigkeit der Kreditvereinbarung gemäß § 6 Abs. 1 Alt. 1 VerbrKrG. 2. Auch eine Verletzung des Schriftformerfordernisses insgesamt wird durch die Inanspruchnahme des Kredits nach § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG geheilt. 3. Eine Ermäßigung des Zinssatzes gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG tritt dann nicht ein, wenn eine formgültige, alle nach dem Verbraucherkreditgesetz erforderlichen Angaben enthaltende Vertragserklärung des Kreditnehmers vorliegt, durch die er im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes auch ohne förmlichen Zugang der Annahmeerklärung des Kreditgebers hinreichend informiert und gewarnt ist.
    BGH
    06.12.2005
  8. V ZR 35/05 - Nachträgliche Begründung von Scheinbestandteilen sachenrechtlich möglich; Straßengrundstück; Versorgungsleitung
    Leitsatz: Eine in einem Straßengrundstück verlegte Versorgungsleitung kann nach denselben Grundsätzen zum Scheinbestandteil bestimmt und auf den neuen Versorgungsträger übereignet werden, nach denen ein Scheinbestandteil nach § 95 Abs. 1 BGB wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks werden kann. Auch hier erfolgt die sachenrechtliche Umwandlung von einem ehemals wesentlichen Bestandteil zu einer selbständigen Sache durch eine Übereignung entsprechend § 929 Satz 2 BGB, ohne daß es dazu einer Trennung der Leitung vom Straßengrundstück bedarf (Fortführung von BGHZ 37, 353, 359).
    BGH
    02.12.2005
  9. V ZR 11/05 - Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs, Liegenschaftskataster
    Leitsatz: Die Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs erstreckt sich auch auf den sich aus dem Liegenschaftskataster ergebenden Grenzverlauf.
    BGH
    02.12.2005
  10. V ZR 257/04 - Ausschluss von Ersatzansprüchen nach Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
    Leitsatz: Ausschluß von Ersatzansprüchen nach § 9 Abs. 2 Verkehrsflächenbereinigungsgesetz bei Nutzungsaufgabe vor Inkrafttreten des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes.
    BGH
    01.12.2005