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VII ZR 200/04 - ?Leitsatz: Die Klausel in einem Bauträgervertrag: "Grundlage der Bauausführung ist diese Baubeschreibung. Änderungen der Bauausführung, der Material- bzw. Baustoffauswahl, soweit sie gleichwertig sind, bleiben vorbehalten." ist unwirksam.BGH23.06.2005
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VIII ZR 214/04 - Empfänger für Widerrufserklärung bei gerichtlichem VergleichLeitsatz: 1. Die Parteien können den Empfänger des Widerrufs eines gerichtlichen Vergleichs (Gericht oder Gegner) bestimmen. 2. Es kann auch stillschweigend geschehen, wobei das nachträgliche Verhalten der Parteien zur Auslegung herangezogen werden kann. (Leitsätze der Redaktion)BGH22.06.2005
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VIII ZR 326/04 - Altkündigungsfristen; Umdeutung von außerordentlichen in ordentliche KündigungenLeitsatz: 1. Zieht der Mieter im Hause des Vermieters in eine andere Wohnung und vereinbaren die Mietvertragsparteien die Fortgeltung der durch den ersten Vertrag "erworbenen" verlängerten Kündigungsfrist, so gilt diese auch nach der Mietrechtsreform fort. 2. Die Umdeutung einer Kündigung (außerordentliche in ordentliche und umgekehrt) ist im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Um eine solche Umdeutung vornehmen zu können, muß der Wille, den Vertrag auf jeden Fall zu beenden, für den Vertragsteil, für den die Kündigung bestimmt ist, bei Abgabe der Kündigungserklärung zweifelsfrei erkennbar sein. (Leitsätze der Redaktion)BGH22.06.2005
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VIII ZR 367/04 - Formularmäßig vereinbarte Altkündigungsfristen für Kündigungen ab 1. Juni 2005 obsoletLeitsatz: Formularmäßig vereinbarte Altkündigungsfristen (§ 565 BGB a. F.) gelten erst für Kündigungen ab dem 1. Juni 2005 nicht mehr. (Leitsatz der Redaktion)BGH22.06.2005
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II ZR 189/03 - Veräußerung von dem Vermieterpfandrecht unterliegenden SachenLeitsatz: 1. Wird die einem Vermieterpfandrecht unterliegende Sache im Wege des Besitzkonstituts veräußert, so setzt ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb die Übergabe der Sache an den Erwerber voraus. 2. Wer den Verzicht auf ein Recht (hier: Vermieterpfandrecht) geltend macht, trägt die Darlegungs- und Beweislast für diese rechtsvernichtende Einwendung.BGH20.06.2005
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V ZR 220/04 - Sittenwidriges Entgelt für Schrottimmobilie; SteuersparmodelleLeitsatz: Ein besonders grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten rechtfertigt, kann nicht allein deshalb verneint werden, weil mehrere Hundert Erwerber im Rahmen eines Steuersparmodells denselben oder einen annähernd gleichen Preis für ihre Immobilie bezahlt haben.BGH17.06.2005
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V ZR 208/04 - Nutzungsentschädigung bei Einlassung auf Vermittlungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsverfahren, Verjährung des NutzungsentgeltanspruchsLeitsatz: a) Im Sinne von Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 8 EGBGB läßt sich auf eine Verhandlung in einem Verfahren nach § 64 LwAnpG auch ein, wer in diesem Verfahren eine Bereinigung der Rechtsverhältnisse an Grund und Boden außerhalb des behördlichen Verfahrens erstrebt (Fortführung von Senatsurteil vom 14. Dezember 2001 - V ZR 212/01 -, VIZ 2002, 237, 239). b) Wer im Verlaufe eines Verfahrens nach § 64 LwAnpG Eigentümer wird, genügt seiner Einlassungsobliegenheit regelmäßig, wenn sich sein Rechtsvorgänger in dem Verfahren auf eine Verhandlung eingelassen hat und er selbst an dem Verfahren weiterhin zielgerichtet mit- und ihm nicht entgegenwirkt. c) Der Anspruch auf Entgelt nach Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 8 EGBGB verjährte vor dem 1. Januar 2002 in der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB a. F.BGH17.06.2005
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XII ZR 238/02 - Nutzungsentgelterhöhung durch einseitige Willenserklärung; Vertragsschluß durch einen Ehegatten schließt auch anderen Ehegatten einLeitsatz: a) Zur Mitverpflichtung eines Ehegatten durch den anderen in Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens gemäß § 11 FGB (hier: Abschluß eines Nutzungsvertrages über ein Grundstück zu Erholungszwecken in der damaligen DDR). b) Die einseitige Erhöhungserklärung gemäß § 6 Nutzungsentgeltverordnung hat rechtsgestaltende Wirkung dahin, daß sich die Höhe der Zahlungsverpflichtung ohne Zustimmung des Nutzers ändert. c) Stehen auf seiten des Nutzers mehrere Personen, so muß die Erhöhungserklärung allen Nutzern zugehen. Dabei ist auf der Nutzerseite Stellvertretung zugelassen. Die Erklärung muß aber an alle Nutzer gerichtet sein.BGH15.06.2005
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XII ZR 291/01 - Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges bei zunächst hingenommenem MietrückstandLeitsatz: Zur Frage der Verwirkung des Rechts zur fristlosen Kündigung bei zunächst hingenommenem, aber weiter auflaufendem Rückstand mit einem Teil des Mietzinses (hier: Mehrwertsteuer).BGH15.06.2005
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VIII ZR 271/04 - Schadensersatz bei Vereitelung des Vorkaufsrechts; Teilabrede; Verkehrswert; Kaufpreis; KaufvertragLeitsatz: 1. Vereitelt der vermietende Eigentümer nach Umwandlung das Vorkaufsrecht des Mieters durch Verkauf an einen Dritten mittels sittenwidriger Teilabrede (hier: durch überhöhte Einzelpreisabrede), schuldet er dem Mieter, der sein Vorkaufsrecht rechtzeitig ausgeübt hat, Schadensersatz. 2. Der Schadensersatzanspruch wird nach der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem anteiligen Kaufpreis ermittelt. 3. Ein überhöhter Kaufpreis, der zum Zwecke der Abschreckung des Vorkaufsberechtigten vereinbart wurde, bleibt außer Betracht. (Leitsätze der Redaktion)BGH15.06.2005