« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (581 - 590 von 884)
Sortierung:
-
14 S 4986/08 - Verspätet eingezahlter Kostenvorschuss; demnächstige ZustellungLeitsatz: Wird der vom Gericht angeforderte Kostenvorschuss für eine Beschlussanfechtungsklage nach § 46 Abs. 1 WEG erst nach drei Wochen eingezahlt, kann die Zustellung der Klage an die Gegenseite nicht mehr als demnächst erfolgt angesehen werden, so dass die einmonatige Anfechtungsfrist versäumt und die Klage als unbegründet abzuweisen ist. (Leitsatz der Redaktion)LG Nürnberg-Fürth01.10.2008
-
29 O 303/08 - Keine Zurückweisung bei Kündigungserklärung mit ProzessvollmachtLeitsatz: Die Vollmachtsvorschriften der Zivilprozessordnung stellen gegenüber den Regelungen des BGB eine Sondervorschrift dar, so dass der beklagte Mieter eine mit der Räumungsklage zugleich ausgesprochene fristlose Kündigung nicht mangels Vorlage einer Vollmacht gemäß § 174 BGB zurückweisen darf. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin30.09.2008
-
33 O 145/08 - Unentgeltliche Nutzung nur der unentbehrlichen WohnräumeLeitsatz: Für die Bemessung der dem Zwangsverwaltungsschuldner zur unentgeltlichen Nutzung zu belassenden unentbehrlichen Wohnräume sind dessen persönliche Verhältnisse unter Berücksichtigung der Zusammensetzung des Hausstandes sowie der Größe, des Zuschnitts und der Lage der Räume maßgebend. Berücksichtigt werden dabei nur diejenigen Personen, die bereits zur Zeit der Beschlagnahme auf dem Grundstück wohnten. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin24.09.2008
-
1 S 6883/08 - Entziehungsverfahren; Rechtzeitigkeit der Beschlussanfechtung; Anfechtungsfrist; Anfechtungsklage; Anforderungen an Abmahnbeschluss; Verzögerung der Anfechtung; KlagezustellungLeitsatz: 1. Eine Anfechtungsklage gem. § 46 I WEG ist noch „demnächst" i. S. d. § 167 ZPO zugestellt worden, wenn eine vom Kl. verursachte Verzögerung nur geringfügig ist. 2. Ob eine Verzögerung noch geringfügig ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden. Wegen der weitreichenden Konsequenzen, die eine Versäumung der Monatsfrist des § 46 I WEG für den Kläger hätte, ist in diesen Fällen ein nicht zu strenger Maßstab anzulegen. Eine starre Obergrenze von 2 Wochen gibt es hier nicht. 3. Ein Abmahnbeschluss zur Vorbereitung eines Entziehungsverfahrens nach § 18 WEG muss das Verhalten, wegen dem abgemahnt wird, hinreichend bestimmt bezeichnen. Darüber hinaus muss das Verhalten generell geeignet sein, um als Grundlage für ein Entziehungsverfahren dienen zu können. Im Übrigen wird im Anfechtungsverfahren der Abmahnbeschluss nur auf seine formelle Richtigkeit überprüft. Nicht geprüft wird, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffend sind.LG München I22.09.2008
-
67 S 157/08 - Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen mit Einschränkungen und Bedingungen unwirksam; Begründung mit Werten aus benachbartem Mietspiegelfeld; leeres Rasterfeld; Mietminderung wegen nicht behobener Mietmängel und Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen; keine vorbehaltlose ZustimmungLeitsatz: Weist ein Mietspiegel ein leeres Rasterfeld genau für die Wohnung aus, deren Miete erhöht werden soll, ist der Mietspiegel als Begründungsmittel untauglich. Ein entsprechendes Mieterhöhungsverlangen, das auf benachbarte Felder des Mietspiegels zugreift, ist formell unwirksam und nicht geeignet, die Zustimmungs- bzw. Klagefrist auszulösen. Eine Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung liegt dann nicht vor, wenn der Mieter nur unter Bedingungen zustimmt. Das gilt auch dann, wenn die Bedingungen (vorliegend Mietminderung wegen nicht behobener Mietmängel und Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen) im Rahmen des Mieterhöhungsverfahrens nicht zu berücksichtigen sind. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin18.09.2008
-
67 T 125/08 - Versäumnisurteil auf Räumung vor Ablauf der SchonfristLeitsatz: Unter den prozessualen Voraussetzungen der §§ 331, 333 ZPO ist ein Gericht verpflichtet, auch vor Ablauf der Schonfrist ein Versäumnisurteil auf Räumung einer Wohnung zu erlassen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin18.09.2008
-
19 S 27/08 - Erschließungskosten für DatschenLeitsatz: Der Eigentümer kann auch dann von dem Datschennutzer die hälftige Erstattung der für das Grundstück erhobenen Erschließungsbeiträge verlangen, wenn die Maßnahmen außerhalb des Grundstücks durchgeführt werden und der Nutzer davon keinen tatsächlichen Nutzungsvorteil hat. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt/Oder16.09.2008
-
21 S 37/07 - Kautionsklage nach Vertragsbeendigung; Kein Zurückbehaltungsrecht an Kaution für Mieter; Nichtzahlung der Kaution als KündigungsgrundLeitsatz: 1. Mietmängel begründen grundsätzlich kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution. 2. Auch nach Vertragsbeendigung ist eine Kautionsklage auf Zahlung der Kaution möglich, wenn der Vermieter Ansprüche aus dem Mietverhältnis schlüssig vorgetragen hat. 3. Die Nichtzahlung zweier Kautionsraten, deren Betrag eine Monatsmiete übersteigt, stellt grundsätzlich eine zur Kündigung berechtigende erhebliche Vertragsverletzung dar.LG Düsseldorf11.09.2008
-
65 S 182/08 - Keine Mangellage in Berliner Großsiedlungen; Verrechnung von Minderzahlungen auf Betriebskostenvorauszahlungen; Wirtschaftsstrafgesetz; Kein Zurückbehaltungsrecht an Betriebs- und Heizkostenvorschüssen bezüglich bereits gezahlter Beträge; Ausnutzung einer ZwangslageLeitsatz: 1. Seit dem Jahr 2000 besteht für Wohnungen in Großsiedlungen in Berlin keine Mangellage mehr nach § 5 Abs. 2 WiStG. 2. Minderzahlungen des Mieters sind zunächst auf Betriebskostenvorschüsse zu verrechnen. 3. Ein Zurückbehaltungsrecht an Betriebs- und Heizkostenvorschüssen kann bezüglich bereits gezahlter Beträge nicht mehr geltend gemacht werden. (Leitsatz zu 1. der Einsenderin, Leitsätze zu 2. und 3. der Redaktion)LG Berlin02.09.2008
-
1 S 26/08 - Verwertungskündigung; Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung des Grundstücks; Grundstückskauf in Abrissabsicht; erhebliche Nachteile; UnwirtschaftlichkeitLeitsatz: Wird ein Grundstück in Kenntnis der Unrentabilität mit der Absicht gekauft, nach Abriss der alten neue Gebäude zu errichten, erleidet der Vermieter durch Fortsetzung des Mietverhältnisses keine erheblichen Nachteile. (Leitsatz der Redaktion)LG Kiel02.09.2008