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Urteil Keine Zurückweisung bei Kündigungserklärung mit Prozessvollmacht
Schlagworte
Keine Zurückweisung bei Kündigungserklärung mit Prozessvollmacht
Leitsatz
Die Vollmachtsvorschriften der Zivilprozessordnung stellen gegenüber den Regelungen des BGB eine Sondervorschrift dar, so dass der beklagte Mieter eine mit der Räumungsklage zugleich ausgesprochene fristlose Kündigung nicht mangels Vorlage einer Vollmacht gemäß § 174 BGB zurückweisen darf.
(Leitsatz der Redaktion)
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