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XI ZR 262/07 - Verjährungsbeginn bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage; Darlegungs- und Beweispflicht des Bereicherungsanspruchsgläubigers; Schrottimmobilien; Rechtsunkenntnis des Gläubigers; fehlende Vertretungsmacht; RechtsscheinvollmachtLeitsatz: a) Ist der Beginn der Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB in Fällen unsicherer und zweifelhafter Rechtslage ausnahmsweise wegen der Rechtsunkenntnis des Gläubigers hinausgeschoben, beginnt die Verjährung mit der objektiven Klärung der Rechtslage. Auf die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von dieser Klärung kommt es nicht an. b) Macht der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs geltend, der als Rechtsgrund seiner Leistung in Betracht kommende Vertrag sei unwirksam, weil er bei dessen Abschluss nicht wirksam vertreten worden sei, hat er die tatsächlichen Voraussetzungen des Fehlens der Vertretungsmacht, ggf. auch des Fehlens einer Rechtsscheinvollmacht gemäß §§ 171 f. BGB darzulegen und zu beweisen.BGH23.09.2008
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II ZR 257/07 - Haustürsituation; Privatwohnung; Überrumpelungssituation; Widerruf; Auseinandersetzungsbilanz; Gesellschaft; verbietbare Handlung; Stufenklage; Rechnungslegungsanspruch; Zurückverweisung; Gesellschaftsbeitritt; Prospekthaftung; Kausalzusammenhang; Indizwirkung; FondsbeitrittLeitsatz: a) Die Feststellung allein, dass ein Verbraucher eine Vertragserklärung in seiner Privatwohnung abgegeben hat, rechtfertigt noch nicht die Annahme, er habe sich in einer für die Bejahung einer Haustürsituation erforderlichen typischen Überrumpelungssituation befunden und sei deshalb zum Widerruf der Erklärung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWiG (jetzt: § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB) berechtigt. b) Bei der Erstellung der von der Gesellschaft bei Ausscheiden eines Gesellschafters geschuldeten Auseinandersetzungsbilanz handelt es sich um eine vertretbare Handlung nach § 887 ZPO mit der Folge, dass gemäß § 128 HGB neben der Gesellschaft auch die Gesellschafter, insbesondere der geschäftsführende Gesellschafter, auf Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz in Anspruch genommen und verklagt werden können. c) § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO ist entsprechend anzuwenden, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat, das Berufungsgericht hingegen dem Rechnungslegungsanspruch (hier: dem Anspruch auf Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz) stattgibt. Eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das erstinstanzliche Gericht hinsichtlich der nicht beschiedenen Anträge der Stufenklage kommt daher nur in Betracht, wenn eine Partei einen entsprechenden Antrag stellt (Anschluss an BGH, Urt. v. 3. Mai 2006 - VIII ZR 168/05, NJW 2006, 2626 f. Tz. 14 f.).BGH22.09.2008
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V ZR 28/08 - Ausgleichsanspruch für BergschädenLeitsatz: Wird durch Erschütterungen der Erdoberfläche, die durch untertägigen Bergbau hervorgerufen werden, die ortsübliche Benutzung eines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt, kommt ein Ausgleichsanspruch des Eigentümers gegen den Bergbauberechtigten, der aufgrund des ihm verliehenen Bergwerkseigentums tätig wird, nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Betracht; diese Vorschrift wird nicht durch die Bergschadenshaftung (§§ 114 ff. BBergG) verdrängt.BGH19.09.2008
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V ZR 152/07 - Beseitigung eines Überbaus bei Verstoß gegen die Regeln der Baukunst; grobe Fahrlässigkeit bei Grundstücksüberbauung; nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis; Nachbarrecht; über die Grenzverletzung hinausreichende Beeinträchtigungen des NachbarnLeitsatz: § 912 BGB kann entsprechende Anwendung finden, wenn bei der Veränderung eines Gebäudes erstmals über die Grenze gebaut wird. Ein Überbau muss nicht geduldet werden, wenn er den Regeln der Baukunst nicht entspricht und deshalb über die Grenzverletzung hinausreichende Beeinträchtigungen des Nachbarn besorgen lässt.BGH19.09.2008
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8 U 2/07 - Mietzinsfestsetzung nach Optionsausübung; billiges Ermessen; Option; Neuverhandlung über Miete; Vertragsverlängerung; Bestimmung der Miethöhe durch GerichtLeitsatz: Enthält der Mietvertrag die Regelung, dass der Mietzins bei Ausübung der Option neu zu verhandeln ist, und erzielen die Parteien keine Einigung über dessen Höhe, ist die Miete nach den Grundsätzen der §§ 315, 316 BGB zu bestimmen.BGH18.09.2008
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IX ZR 210/06 - Beweiswürdigung; Anscheinsbeweis für Beratungsverschulden des RechtsanwaltesLeitsatz: Ein Anscheinsbeweis besteht dafür, dass ein Mandant bei pflichtgemäßer Beratung des Anwalts dessen Rat gefolgt wäre, sofern für ihn bei vernünftiger Betrachtungsweise aus damaliger Sicht nut eine Entscheidung nahegelegen hätte. Die Regeln des Anscheinsbeweises sind unanwendbar, wenn unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unterschiedliche Schritte in Betracht kommen und der Berater dem Mandanten lediglich die erforderlichen fachlichen Informationen für eine sachgerechte Entscheidung zu geben hat. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BGH18.09.2008
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V ZB 22/08 - Vollstreckungsschutz in Zwangsversteigerungsverfahren wegen SelbstmordgefahrLeitsatz: Die ernste Gefahr einer Selbsttötung des Schuldners wegen der Zwangsversteigerung seines Grundstücks kann auch dann zur Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und zur einstweiligen Einstellung des Verfahrens führen, wenn sie sich erst nach der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses aufgrund während des Beschwerdeverfahrens zutage getretener neuer Umstände ergibt. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BGH18.09.2008
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IX ZR 240/06 - Rechtsmittelbeschwer bei Auskunftsklage; Erteilung einer AuskunftLeitsatz: Für die Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft ist der dafür erforderliche Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen. Das gilt auch bei Titulierung des Auskunftsanspruchs und Zurückverweisung hinsichtlich der im übrigen abgewiesenen Stufenklage. (Leitsatz der Redaktion)BGH18.09.2008
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V ZB 18/08 - Zwangsversteigerung; Verlängerung der Mindestbietzeit; zeitgleiche Versteigerung mehrer Grundstücke; Störung des geordneten Versteigerungsablaufs; gleichzeitige Abgabe von Geboten in mehreren VerfahrenLeitsatz: Bei der zeitgleichen Versteigerung mehrerer Grundstücke verlängert sich die Bietzeit in dem Verfahren, in welchem Gebote abgegeben werden, nicht, wenn in demselben Zeitraum in den anderen Verfahren nichts passiert. Die Verlängerung kommt jedoch in Betracht, wenn der geordnete Ablauf der Versteigerung gestört ist, wie z. B. bei der gleichzeitigen Abgabe von Geboten in verschiedenen Verfahren.BGH18.09.2008
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XII ZR 61/07 - Erholungsgrundstück; Datschen; Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses bei Zahlungsverzug mit Jahresmiete; Sonderkündigungsrecht des Eigentümers bei Tod des NutzersLeitsatz: 1. Die Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB, nach der der Vermieter das Mietverhältnis nur dann fristlos kündigen kann, wenn der Mieter für mehr als einen Termin mit der Entrichtung der Miete ganz oder teilweise in Verzug geraten ist, gilt unabhängig davon, ob die Miete monatlich oder in längeren Zeitabschnitten - hier: jährlich - zu entrichten ist. 2. Das Sonderkündigungsrecht, das § 16 SchuldRAnpG dem Grundstückseigentümer für den Fall des Todes des Nutzers gegenüber dessen Erben einräumt, besteht nicht gegenüber einem Erben, der aufgrund eines vor dem Beitritt erfolgten Erbfalls seinerseits Nutzer des Grundstücks geworden ist.BGH17.09.2008