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  1. V ZB 130/07 - Folgen der Rücknahme des Antrags auf Anordnung der Zwangsverwaltung für Beschlagnahme des Grundstücks; Ende der Beschlagnahme erst mit Aufhebungsbeschluss
    Leitsatz: Nimmt der Gläubiger den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung während des Verfahrens uneingeschränkt zurück, endet die Beschlagnahme des Grundstücks und der von ihr umfassten Gegenstände nicht schon mit dem Eingang der Rücknahmeerklärung bei dem Vollstreckungsgericht, sondern erst mit dem Aufhebungsbeschluss.
    BGH
    10.07.2008
  2. XII ZR 39/06 - Wertausgleich nach Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
    Leitsatz: Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung geschaffen wurde, nicht nur gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche, sondern auch Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB) sowie nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. etwa BGH Urteile vom 6. Oktober 2003 - II ZR 63/02 -, FamRZ 2004, 94 und vom 8. Juli 1996 - II ZR 193/95 -, NJW-RR 1996, 1473 f.). Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Partner Miteigentümer einer Immobilie zu je 1/2 sind, der eine aber erheblich höhere Beiträge hierzu geleistet hat als der andere.
    BGH
    09.07.2008
  3. VIII ZR 181/07 - Kein Mietzuschlag bei unwirksamer Klausel über Schönheitsreparaturen; ortsübliche Vergleichsmiete; Renovierung "regelmäßig" innerhalb bestimmter Fristen; Zweifel an starrem Fristenplan; Marktverhältnisse als Maßstab für die Berechtigung einer Mieterhöhung; ergänzende Vertragsauslegung zur Schließung einer Lücke; Störungen, Wegfall der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: Der Vermieter ist nicht berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel zur Vornahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter von diesem eine Mieterhöhung in Form eines Zuschlages zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen.
    BGH
    09.07.2008
  4. VIII ZR 280/07 - Vermieterstellung nach Eigentumsübergang kraft Gesetzes; Veräußerungsgeschäft; Erwerb; Kauf bricht nicht Miete; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Eigentümerwechsel kraft Gesetzes; analoge Anwendung
    Leitsatz: 1. Der neue Eigentümer vermieteten Wohnraums tritt auch dann anstelle des Vermieters in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverhältnissen ein, wenn er das Eigentum nicht durch ein Veräußerungsgeschäft, sondern kraft Gesetzes erwirbt. 2. Die Vorschrift des § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete) ist bei einem Eigentumsübergang kraft Gesetzes analog anzuwenden. (Leitsatz 2 von der Redaktion)
    BGH
    09.07.2008
  5. VIII ZR 83/07 - Kein Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel; Schönheitsreparatur; Zuschlag zur ortsüblichen Miete; ergänzende Vertragsauslegung; Formularklausel; AGB; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Kleinreparatur; Instandhaltungsklausel; starre Fristen; starrer Fristenplan; Mieterhöhung
    Leitsatz: 1. Ein Vermieter ist nicht berechtigt, einen Zuschlag zur ortsüblichen Miete zu verlangen, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen enthält. Abgesehen davon, dass § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB einen derartigen Zuschlag nicht vorsieht, lässt sich das auch nicht mit dem vom Gesetzgeber vorgesehenen System der Vergleichsmiete in Einklang bringen. Der Entgeltcharakter bei der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter steht dem nicht entgegen. 2. Der Vermieter kann die mit dem Zuschlag beanspruchte Mieterhöhung auch nicht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB verlangen oder sich auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) berufen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    09.07.2008
  6. XII ZR 179/05 - Wertausgleich nach Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft; gemeinsamer Hausbau; Arbeitsleistungen; Ausgleichsansprüche; ungerechtfertigte Bereicherung; gemeinschaftsbezogene Zuwendungen; Schenkung unter Lebenspartnern; Wegfall der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: 1. Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von er­heblicher wirtschaftlicher Bedeutung (hier: Wohnhaus) geschaffen wurde, dessen Alleineigentümer der andere Partner ist, nicht nur gesellschaftsrechtli­che Ausgleichsansprüche, sondern auch Ansprüche aus ungerechtfertiger Be­reicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB) sowie nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. etwa BGH Urteile vom 6. Oktober 2003 - II ZR 63/02 - FamRZ 2004, 94 und vom 8. Juli 1996 - II ZR 193/95 - NJW-RR 1996, 1473 f.). 2. Zur Abgrenzung von gemeinschaftsbezogener Zuwendung und Schenkung unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
    BGH
    09.07.2008
  7. XI ZR 230/07 - Fälligkeit der Bürgschaft auf erstes Anfordern
    Leitsatz: Die Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern tritt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, mit der Fälligkeit der Hauptschuld ein und ist nicht von einer (formgerechten) Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig.
    BGH
    08.07.2008
  8. VIII ZR 4/08 - Mieterhöhungsverlangen; Umrechnung von Bruttomiete auf Nettomiete mit zuletzt feststellbaren Betriebskosten; Betriebskostenanteils bei einer Teilinklusivmiete; letzte Betriebskostenabrechnung als Bezug; Betriebskostenerhöhung
    Leitsatz: Bei der Ermittlung des Betriebskostenanteils bei einer Teilinklusivmiete kommt es auf den zuletzt feststellbaren tatsächlichen Betriebskostenanteil an. Dieser ergibt sich aus der Betriebskostenabrechnung für den dem Mieterhöhungsverlangen vorangegangenen Abrechnungszeitraum, soweit diese bereits vorliegt. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    08.07.2008
  9. II ZR 37/07 - Vollbeendigung der BGB-Gesellschaft nach Ausscheiden der Mitgesellschafter
    Leitsatz: a) Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus einer BGB-Gesellschaft aus, für die im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, dass die Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird, führt dies - soweit nichts Abweichendes geregelt ist - zur liquidationslosen Vollbeendigung der Gesellschaft und zur Anwachsung des Gesellschaftsvermögens bei dem letzten verbliebenen Gesellschafter. b) Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines nicht existenten Schuldners (hier: einer voll beendeten BGB-Gesellschaft) ist nichtig und bindet die Prozessgerichte nicht.
    BGH
    07.07.2008
  10. V ZR 172/07 - Notleitungsrecht für Abwasserleitung des Nachbarn; Notwegerecht; Leitungsrecht; Kanalisation
    Leitsatz: Weder die Kompetenzvorschriften der Art. 70 bis 74 GG noch die Regelung in § 18 a WHG noch das Recht des Landes Nordrhein-Westfalen stehen der entsprechenden Anwendung von § 917 BGB auf das Notleitungsrecht entgegen.
    BGH
    04.07.2008