Urteil Beweiswürdigung
Schlagworte
Beweiswürdigung; Anscheinsbeweis für Beratungsverschulden des Rechtsanwaltes
Leitsätze
Ein Anscheinsbeweis besteht dafür, dass ein Mandant bei pflichtgemäßer Beratung des Anwalts dessen Rat gefolgt wäre, sofern für ihn bei vernünftiger Betrachtungsweise aus damaliger Sicht nut eine Entscheidung nahegelegen hätte.
Die Regeln des Anscheinsbeweises sind unanwendbar, wenn unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unterschiedliche Schritte in Betracht kommen und der Berater dem Mandanten lediglich die erforderlichen fachlichen Informationen für eine sachgerechte Entscheidung zu geben hat.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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