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Urteil Wert der Beschwer bei Klagabweisung


Schlagworte

Wert der Beschwer bei Klagabweisung

Leitsätze

1. Zur Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft - und damit auch des Werts der Beschwer - sind auch Tatbestand und Entscheidungsgründe einschließlich des Parteivorbringens heranzuziehen, wenn sich, wie bei Klageabweisungen, der Urteilsformel nicht mit genügender Bestimmtheit entnehmen lässt, worüber das Gericht entschieden hat.

2. Richtete sich bei der Abweisung einer auf Entfernung eines vom Nachbarn an der Grundstücksgrenze gesetzten Zaunes gerichteten Klage das Klageziel auch auf Herausgabe der dahinterliegenden, von dem Grundstücksnachbarn genutzten Teilfläche des Klägers, so ist daher der abgewiesene Kläger auch hinsichtlich des Werts dieser Teilfläche als beschwert anzusehen.

(Leitsätze der Redaktion)

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