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Suchergebnis Urteilssuche (411 - 420 von 615)
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2 C 83/96 - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Bonität; Ersatzmieter; NachmieterLeitsatz: Der Mieter trägt nicht das Risiko der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines von ihm benannten Ersatzmieters.AG Kehlheim30.05.1996
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5 C 31/96 - Mietüberzahlung; Rückzahlungsanspruch bei unwirksamer Kostenabwälzung; Verwaltungskostenabwälzung; Instandhaltungskostenumlage; Zurückbehaltungsrecht; AufrechnungLeitsatz: 1. Die Vereinbarung, wonach der Mieter Verwaltungs- und Instandhaltungskosten zu übernehmen hat, über die jährlich abzurechnen ist, verstößt gegen § 10 MHG, so daß der Mieter Zahlungen zurückfordern kann. 2. Dem Vermieter steht dagegen weder ein Zurückbehaltungsrecht noch eine Aufrechnungsmöglichkeit mit Gegenansprüchen zu.AG Neukölln20.05.1996
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55 C 321/95 - Mieterhöhungsverlangen; Verwirkung des Zahlungsanspruchs; Altbaumieterhöhung; BeschaffenheitsabschlagLeitsatz: 1. Ein Beschaffenheitsabschlag war nach der II. Grundmietenverordnung für ein Einfamilienhaus nicht zu machen, wenn kein Treppenhaus vorhanden war. 2. Ein Zahlungsanspruch aus einer Mieterhöhung ist nicht allein deshalb verwirkt, weil der Vermieter ihn ca. 20 Monate lang nicht geltend gemacht hat.AG Rostock13.05.1996
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2.4 C 1908/95 - Altbaumieterhöhung; Beschaffenheitsmerkmal; erheblicher Schaden an der WasserinstallationLeitsatz: Ein erheblicher Schaden an der Wasserinstallation liegt im Sinne des § 12 MHG vor, wenn dauerhaft nur braunes Wasser zur Verfügung steht.AG Frankfurt/Oder03.05.1996
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26 C 550/94 - Mieterhöhung; Beitrittsgebiet; Erhöhungserklärung; Mietminderung; fristlose Kündigung; Zahlungsverzug; Verschulden; Verwirkung; Umstandmoment; ZeitmomentLeitsatz: 1. Wurde nach einer Mieterhöhung in den neuen Ländern der geforderte Mietzins vorbehaltlos 16 Monate lang gezahlt, kann sich der Mieter nach Treu und Glauben nicht auf die angebliche Unwirksamkeit der Erhöhungserklärung berufen. 2. Der schlichte Vortrag, das Dach sei undicht, reicht nicht zur Begründung einer Mietminderung. 3. Der Mieter muß sich über die Berechtigung seiner Einwendungen informieren, um nicht in Verzug zu kommen. Sonst ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.AG Potsdam02.05.1996
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9 a C 644/95 - Betriebskosten; Dachrinnenreinigung; Elektrochek; Gullyreinigung; AbflussrohrwartungLeitsatz: Kosten für Dachrinnen- und Gullyreinigung, Wartung des Abflußrohres und der elektrischen Anlage sind umlagefähige Betriebskosten.AG Tiergarten23.04.1996
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3 a C 335/95 - Nachbarrecht:Grundstückseinfriedung; MaschendrahtzaunLeitsatz: In Berlin gibt es mehrere ortsübliche Arten der Einfriedung von Grundstücken. Können sich Nachbarn nicht einigen, darf nur ein Maschendrahtzaun errichtet werden.AG Wedding12.04.1996
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2.4 C 1694/95 - Altbaumieterhöhung; Beschaffenheitsmerkmal; erhebliche Schäden; Beweislast des MietersLeitsatz: Kein Anspruch auf Mieterhöhung nach § 12 MHG, wenn der Vermieter Mangelfreiheit behauptet, aber später erhebliche Instandsetzungsarbeiten an Fenstern, Sanitärinstallation und an der Dacheindeckung ankündigt.AG Frankfurt/Oder12.04.1996
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26 C 48/95 - Mangel; Minderungsrecht; Modernisierungsmieterhöhung; Erläuterung; ZustimmungsklageLeitsatz: 1. Nach einer Mieterhöhung lebt ein verwirktes Minderungsrecht wieder auf. 2. Zur Erläuterungspflicht einer Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung. 3. Eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 2 MHG ist als unschlüssig abzuweisen, wenn Angaben zur Wartefrist und zur Kappungsgrenze fehlen.AG Potsdam11.04.1996
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44 C 83/94 - Zeitwertentschädigung; Schwarzbau; Anpflanzungen; Verkehrswertentschädigung; WertverbesserungLeitsatz: 1. Es besteht kein Zeitwertentschädigungsanspruch nach § 12 Abs. 2 SchuldRAnpG für vom Nutzer errichtete Schwarzbauten (Datschen, Schuppen, Sanitärgebäude). 2. Ein Schwarzbau ist gegeben, wenn der Nutzer eine Baulichkeit von mehr als 5 m2 Grundfläche ohne Bauzustimmung errichtet hat, obwohl eine solche nach der Bevölkerungsbauwerkeverordnung erforderlich war. 3. Ein Schwarzbau ist auch gegeben, wenn keine (vertragliche) Zustimmung des Verpächters zur Errichtung von Baulichkeiten (hier: Schwimmbecken) vorlag. 4. Für Schwarzbauten besteht eine Entschädigungspflicht des Eigentümers bei Kündigung durch den Nutzer nur nach § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG, wenn der Schwarzbau für den Eigentümer einen materiellen Vorteil darstellt. 5. Für Anpflanzungen ist vom Eigentümer bei Nutzerkündigung eine Verkehrswertentschädigung nach § 27 i.V.m. § 12 Abs. 3 SchuldR-AnpG nur zu leisten, wenn die Anpflanzungen für den Eigentümer eine Wertverbesserung darstellen.AG Cottbus21.03.1996