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Urteil Mangel
Schlagworte
Mangel; Minderungsrecht; Modernisierungsmieterhöhung; Erläuterung; Zustimmungsklage
Leitsatz
1. Nach einer Mieterhöhung lebt ein verwirktes Minderungsrecht wieder auf.
2. Zur Erläuterungspflicht einer Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung.
3. Eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 2 MHG ist als unschlüssig abzuweisen, wenn Angaben zur Wartefrist und zur Kappungsgrenze fehlen.
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