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Urteil Mietüberzahlung
Schlagworte
Mietüberzahlung; Rückzahlungsanspruch bei unwirksamer Kostenabwälzung; Verwaltungskostenabwälzung; Instandhaltungskostenumlage; Zurückbehaltungsrecht; Aufrechnung
Leitsätze
1. Die Vereinbarung, wonach der Mieter Verwaltungs- und Instandhaltungskosten zu übernehmen hat, über die jährlich abzurechnen ist, verstößt gegen § 10 MHG, so daß der Mieter Zahlungen zurückfordern kann.
2. Dem Vermieter steht dagegen weder ein Zurückbehaltungsrecht noch eine Aufrechnungsmöglichkeit mit Gegenansprüchen zu.
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