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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Verwirkung des Zahlungsanspruchs; Altbaumieterhöhung; Beschaffenheitsabschlag
Leitsätze
1. Ein Beschaffenheitsabschlag war nach der II. Grundmietenverordnung für ein Einfamilienhaus nicht zu machen, wenn kein Treppenhaus vorhanden war.
2. Ein Zahlungsanspruch aus einer Mieterhöhung ist nicht allein deshalb verwirkt, weil der Vermieter ihn ca. 20 Monate lang nicht geltend gemacht hat.
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