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5 C 426/96 - Betriebskostenabrechnung; Änderung vor Mieterbestätigung; unzulässige Neuberechnung nach rechtskräftiger EntscheidungLeitsatz: 1. Der Vermieter ist berechtigt, eine als irrtümlich erkannte Betriebskostenabrechnung zu ändern, wenn die ursprüngliche Abrechnung nicht vom Mieter, etwa durch Zahlung, bestätigt wurde. 2. Ist über eine Betriebskostenabrechnung rechtskräftig entschieden worden, ist eine Neuberechnung unzulässig; dies gilt auch dann, wenn der Vermieter versehentlich statt der tatsächlichen Zahlungen die Soll Zahlungen des Mieters in die Abrechnung übernommen hatte.AG Tiergarten21.10.1996
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10 C 331/96 - Modernisierung; Duldungspflicht des Mieters; Umbau eines Balkons zum WintergartenLeitsatz: Der Umbau eines Balkons zu einem Wintergarten ist keine ModernisierungAG Neukölln14.10.1996
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219 C 227/96 - Hundehaltung; Schäferhund; Genehmigung; Formularklausel; SchriftformLeitsatz: 1. Ein Vermieter handelt bei der Versagung einer Genehmigung zur Hundehaltung nicht ermessensfehlerhaft, wenn er unabhängig von einer eventuellen Gefährdung oder Belästigung der Mitbewohner allein auf die Größe des Tieres abstellt (hier: elfjähriger Schäferhund). 2. Eine Mietvertragsformularklausel ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn die Erteilung der Erlaubnis zur Tierhaltung von einer Schriftform abhängig gemacht wird.AG Köln09.10.1996
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4 C 2113/96 - Tauben; Taubenplage; Mietminderung; Schmerzensgeld; AngehörigeLeitsatz: Das Vermieter, der wirksame und zumutbare Maßnahmen gegen Taubenbefall unterläßt, ist zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld an die durch eine Taubenallergie geplagten Angehörigen des Mieters verpflichtet.AG Freiburg04.10.1996
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5 C 409/96 - Mieterhöhungsverlangen; Mietermehrheit; Ausgangsmiete; VollmachtsklauselLeitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist unwirksam, wenn nicht erkennbar ist, ob es sich an einen oder mehrere Mieter richtet. 2. Dasselbe gilt für ein Mieterhöhungsverlangen, das sich auf eine unklare Ausgangsmiete "unter Vorbehalt" stützt. 3. Eine formularmäßige Vollmachtsklausel, die die Möglichkeit des Widerrufs aus wichtigem Grund nicht erwähnt, ist unwirksam.AG Tiergarten30.09.1996
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3 C 320/96 - Kündigung; Nichtgewährung des Gebrauchs; VerwirkungLeitsatz: Das Recht zur fristlosen Kündigung nach § 542 BGB ist verwirkt, wenn der Mieter die erheblichen Mängel zwar wiederholt anzeigt, jedoch neun Monate mit der Kündigungserklärung wartet.AG Mitte30.09.1996
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13 C 5256/95 - Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg; Entschädigungsanspruch gegen Kommune; Enteignungsentschädigung; AufbauhypothekLeitsatz: 1. Für Klagen gegen eine Kommune auf Zahlung von der DDR nach dem Entschädigungsgesetz vom 25. April 1960 geschuldeter, aber - auch durch Begründung von Einzelschuldbuchforderungen - nicht geleisteter Entschädigung wegen der Inanspruchnahme eines Grundstücks, das die Kommune nach dem Einigungsvertrag übernommen hat, ist der ordentliche Rechtsweg eröffnet. 2. Wurden Hypotheken wegen Enteignung des belasteten Grundstücks nach § 14 AufbauG und § 9 S. 2 EntschG-DDR im Grundbuch gelöscht, deren Forderungsfortbestand bis zu diesem Zeitpunkt nach §§ 1138, 891 Abs. 1 BGB vermutet worden war, so gilt die Vermutung für die Begründung der Pfandrechte am Entschädigungsanspruch (Surrogat) nach § 10 Abs. 2 EntschG-DDR fort (im Anschluß an BGHZ 52, 355 [358]). 3. Mit der Übernahme eines Grundstücks durch eine Kommune nach Art. 21, 22 EVertr gehen nicht erfüllte Verbindlichkeiten der DDR auf Zahlung von Enteignungsentschädigung für das Grundstück als zu diesem gehörige Passiva auf die Kommune über, auch wenn die Zuordnung des durch die seinerzeitige Inanspruchnahme dinglich lastenfrei gewordenen Grundstücks ohne Gegenleistung er-folgt (im Anschluß an BVerwG vom 8. Juli 1994, VIZ 1994, S. 541 ff.).AG Magdeburg19.09.1996
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10 C 189/96 - Auskunftsanspruch; Modernisierung; neugeschaffener Wohnraum; Bestandsmiete; Grundmiete; Neuabschlüsse; Mietspreisbindung; Auskunftsklage; RechtsschutzbedürfnisLeitsatz: 1. Erst bei einem nach dem 31. Dezember 1991 abgeschlossenen Vertrag hat der Mieter keinen Auskunftsanspruch über die im Dezember 1987 gezahlte Miete. 2. Zum Umfang eines Auskunftsanspruchs nach Modernisierungsmaßnahmen, die zur Beurteilung als neugeschaffener Wohnraum führen können.AG Neukölln12.08.1996
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7 C 231/96 - Gebrauchsüberlassung an LebenspartnerLeitsatz: Der Mieter ist nicht berechtigt, seinem (ehemaligen) nichtehelichen Lebenspartner die Wohnung insgesamt zu überlassen.AG Neukölln01.08.1996
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9 C 75/96 - Entschädigungsanspruch; Aufbauten; Anpflanzungen; Datschenvertrag; Erholungsgrundstück; Verkehrswert; Bauwerk; AbbruchkostenLeitsatz: 1. Kein Entschädigungsanspruch für Aufbauten und Anpflanzungen bei nutzerseitiger Kündigung eines "Datschen-Vertrages" i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 SchuldRAnpG. 2. Kein Entschädigungsanspruch nach § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG, wenn der Verkehrswert des Grundstückes durch das Bauwerk im Zeitpunkt der Rückgabe nicht erhöht wird. 3. Eine Erhöhung des Verkehrswertes des Grundstückes liegt insbesondere dann nicht vor, wenn der Eigentümer das Grundstück zukünftig nicht zu Erholungszwecken nutzen oder verpachten möchte oder zukünftig eine Eigenheimbebauung plant. 4. Soweit der Nutzer nicht bei Vertragsbeendigung das entsprechend den Rechtsvorschriften errichtete Bauwerk beseitigt, hat er die Hälfte der Abbruchkosten nach § 15 Abs. 1 Satz 2 an den Eigentümer zu zahlen.AG Strausberg16.07.1996