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Urteil Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung; Änderung vor Mieterbestätigung; unzulässige Neuberechnung nach rechtskräftiger Entscheidung
Leitsätze
1. Der Vermieter ist berechtigt, eine als irrtümlich erkannte Betriebskostenabrechnung zu ändern, wenn die ursprüngliche Abrechnung nicht vom Mieter, etwa durch Zahlung, bestätigt wurde.
2. Ist über eine Betriebskostenabrechnung rechtskräftig entschieden worden, ist eine Neuberechnung unzulässig; dies gilt auch dann, wenn der Vermieter versehentlich statt der tatsächlichen Zahlungen die Soll Zahlungen des Mieters in die Abrechnung übernommen hatte.
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