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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Nichtgewährung des Gebrauchs; Verwirkung
Leitsatz
Das Recht zur fristlosen Kündigung nach § 542 BGB ist verwirkt, wenn der Mieter die erheblichen Mängel zwar wiederholt anzeigt, jedoch neun Monate mit der Kündigungserklärung wartet.
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