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Suchergebnis Urteilssuche (191 - 200 von 615)

  1. 67 S 348/96 - Verwendungsersatzanspruch; Instandsetzungsmaßnahmen; nützliche Verwendung; Kaution; Sicherheitsleistung; preisgebundener Wohnraum; Sicherungszweck; Aufrechnungsverbot
    Leitsatz: 1. Kein Verwendungsersatzanspruch des Mieters für Investitionen, die zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes erforderlich sind (Instandsetzungsmaßnahmen) oder die zwar vom Vermieter genehmigt wurden (nützliche Verwendung), ohne daß jedoch eine Entschädigung für den Mieter bei Auszug vorgesehen wäre. 2. Der Vermieter von preisgebundenem Wohnraum darf auch nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution nur für die in § 9 Abs. 5 WoBindG genannten Ansprüche (Schäden und unterlassene Schönheitsreparaturen) verwenden.
    LG Berlin
    21.11.1996
  2. 62 S 197/96 - Modernisierung; finanzielle Härte
    Leitsatz: Eine Modernisierungsmaßnahme ist nicht deshalb für den Mieter unzumutbar, weil er nach der Mieterhöhung einschließlich der Betriebskosten 29 % seines Einkommens für die Miete aufwenden müßte.
    LG Berlin
    21.11.1996
  3. 316 S 55/96 - Kündigung; Umwandlung; Wohnungseigentum; Sondereigentümer; Wohnungseigentümergemeinschaft; gemeinschaftlich
    Leitsatz: Zur gemeinschaftlichen Kündigung des Mietverhältnisses über eine vor der Umwandlung des Grundstücks in Wohnungseigentum vermietete und danach veräußerte Wohnung.
    LG Hamburg
    19.11.1996
  4. 65 S 126/96 - Altbaumieten; preisrechtlich unzulässige Mietvereinbarung; Preisrecht; Mieterhöhungserklärung; Mietpreisgleitklausel
    Leitsatz: 1. Eine preisrechtlich unzulässige Mietzinsvereinbarung wird nicht automatisch wirksam, soweit spätere Mieterhöhungen möglich werden. 2. Eine Mietpreisgleitklausel ersetzt nach § 18 I. BMG nicht die förmliche Erhöhungserklärung.
    LG Berlin
    15.11.1996
  5. 13 BS 113/96 - Mietaufhebungsvertrag; Neuvermietung; Bedingung
    Leitsatz: Ein Mietaufhebungsvertrag, der unter der Bedingung einer Neuvermietung geschlossen wurde, führt mit dem Abschluß des Folgemietvertrags ohne weiteres zum Erlöschen des alten Mietvertrags.
    LG Saarbrücken
    15.11.1996
  6. 61 S 309/95 - laufende Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Im fortbestehenden Mietverhältnis werden für den Mieter einer Wohnung die auf ihn abgewälzten Schönheitsreparaturen erst fällig, wenn ohne deren Ausführung die Mietsache in ihrer Substanz gefährdet wäre (im Anschluß an BGH GE 1990, 1139; Aufgabe der Kammerrechtsprechung GE 1978, 499).
    LG Berlin
    14.11.1996
  7. 2 T 893/96 - Geschäftswert; Entfernung der Parabolantenne
    Leitsatz: Der Geschäftswert des Verfahrens auf Entfernung der Parabolantenne - entsprechend bestandskräftigem Wohnungseigentümerbeschluß, der die ästhetische Beeinträchtigung der Fassade beendet wissen will - beträgt 5000 DM.
    LG Bremen
    14.11.1996
  8. 334 S 1/96 - Mietpreisüberhöhung; Erhöhung der Vergleichsmiete; Nichtigkeit; Wirtschaftsstrafgesetz; Mietspiegel; Ermittlung der Vergleichsmiete
    Leitsatz: Die nachträgliche, durch Erhöhung der Vergleichsmiete bedingte Einschränkung des Umfangs der Nichtigkeit der Mietpreisvereinbarung bei Mietpreisüberhöhung kann anhand von Mietspiegeln ermittelt werden. Geeignet sind Mietspiegel, die in nicht zu langen Zeiträumen aktualisiert werden. Eine weitergehende, insbesondere eine jährliche Vergleichsmietenermittlung ist nicht zugunsten des Vermieters erforderlich.
    LG Hamburg
    14.11.1996
  9. 29 T 198/96 - Wohngeldrückstand; Haftung; Erwerber; Neueigentümer
    Leitsatz: Für die Verpflichtung zur Zahlung rückständiger Wohngelder kommt es darauf an, wer bei Fälligkeit Eigentümer war, so daß der Erwerber einer Eigentumswohnung auch für Nichtzahlung der Vorausleistungen nach dem Wirtschaftsplan durch den Voreigentümer haften kann.
    LG Köln
    14.11.1996
  10. 62 S 179/96 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; Erhebungsstichtag; Orientierungshilfe; ortsübliche Vergleichsmiete; Betriebskostenabzug; Begrenzung wegen öffentlicher Förderung
    Leitsatz: 1. Wird für ein Mietverhältnis mit Nettokaltmietvereinbarung ein Mieterhöhungsverlangen mit dem Berliner Mietspiegel begründet, so sind vom maßgeblichen Mietspiegelwert zur Ermittlung der ortsüblichen Nettomiete nicht die tatsächlichen Betriebskosten abzuziehen, sondern die im Berliner Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Betriebskosten. 2. Bei Anwendung der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 1996 kann eine "Häufung" von Merkmalen nicht mehr verlangt werden, es reicht ein "Überwiegen". 3. Anwendung eines nach Zugang eines Mieterhöhungsverlangens veröffentlichten Mietspiegels, wenn der Erhebungsstichtag vor dem Wirksamkeitszeitpunkt des Mieterhöhungsverlangens liegt. 4. Begrenzung des Mieterhöhungsverlangens wegen öffentlicher Förderung.
    LG Berlin
    14.11.1996