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Urteil Wohngeldrückstand
Schlagworte
Wohngeldrückstand; Haftung; Erwerber; Neueigentümer
Leitsatz
Für die Verpflichtung zur Zahlung rückständiger Wohngelder kommt es darauf an, wer bei Fälligkeit Eigentümer war, so daß der Erwerber einer Eigentumswohnung auch für Nichtzahlung der Vorausleistungen nach dem Wirtschaftsplan durch den Voreigentümer haften kann.
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