Urteil Keine Zwangsmitgliedschaft bei Werbegemeinschaft
Schlagworte
Keine Zwangsmitgliedschaft bei Werbegemeinschaft
Leitsätze
1. Eine Beitrittspflicht des gewerblichen Mieters in einem Einkaufszentrum zu einer Werbegemeinschaft kann formularvertraglich nicht wirksam vereinbart werden.
2. Grundsätzlich wirksam ist aber eine formularvertraglich vorgesehene Beitragspflicht aller gewerblichen Mieter unabhängig vom Beitritt zur Werbegemeinschaft. Dies gilt auch dann, wenn die Beitragshöhe im Mietvertrag nicht bestimmt ist, sondern von der Gemeinschaft bestimmt werden soll.
3. Über die Beiträge hat die Werbegemeinschaft (oder der Vermieter) wie bei anderen Nebenkosten abzurechnen. Unterbleibt eine solche Abrechnung, kann Zahlung nicht verlangt werden. (zu 3. Leitsatz der Redaktion)
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