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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 608)
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62 S 322/03 - Verjährungsfristen für Schadensersatzanspruch wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen; ErfüllungsverweigerungLeitsatz: Steht aufgrund endgültiger Weigerung des Mieters fest, daß dieser seine geschuldete Leistung (Durchführung von Schönheitsreparaturen) nicht erbringen werde, ist eine nochmalige Mahnung und Fristsetzung überflüssige Förmelei. Die Verjährungsfrist beginnt dann jedenfalls mit Ende des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung zu laufen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin12.01.2004
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62 S 336/03 - Räumungsklage auch gegen ausgezogenen MitmieterLeitsatz: Die Räumungsklage ist gegen alle Mitmieter zu richten, auch wenn einer der Mitmieter bereits ausgezogen ist. Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht deshalb, weil der ausgezogene Mieter erklärt hatte, nicht mehr in die Wohnung einziehen zu wollen (gegen LG Berlin, ZK 64, GE 2003, 529).LG Berlin05.02.2004
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62 S 350/03 - Betriebskostenabrechnung durch ZwangsverwalterLeitsatz: Die Pflicht des Zwangsverwalters zur Erteilung einer Betriebskostenabrechnung endet mit der Aufhebung der Zwangsverwaltung, selbst wenn er während der Zwangsverwaltung Betriebskostenvorschüsse vereinnahmt hat. Für die Betriebskostenabrechnung ist nach Ende der Zwangsverwaltung der Eigentümer (wieder) zuständig.LG Berlin12.02.2004
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III ZR 39/03 - Notarhaftung bei unzureichender Aufklärung; Notarhaftung bei Mitwirkung eines RechtsanwaltsLeitsatz: Das Unterlassen des Gebrauchs eines "Rechtmittels" liegt nicht schon dann vor, wenn ein am Beurkundungsverfahren Beteiligter es (hier: vertreten durch einen Rechtsanwalt) sorgfaltswidrig unterlassen hat, Unzulänglichkeiten in dem ihm zugänglich gemachten Urkundenentwurf des Notars aufzudecken, durch deren Prüfung und Berichtigung weitere Mängel in der daraufhin beurkundeten vertraglichen Regelung, die dem Notar als Amtspflichtverletzung angelastet werden, hätten vermieden werden können.BGH08.01.2004
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III ZR 432/02 - Gesetzlicher Vertreter als Verfügungsberechtigter; Nutzungsherausgabeanspruch der ICC gegen gesetzlichen Vertreter unbekannter Erben früherer jüdischer EigentümerLeitsatz: a) Verfügungsberechtigter im Sinn des § 2 Abs. 3 Satz 1 VermG ist während der Anhängigkeit eines Restitutionsverfahrens auch der gemäß § 11 b Abs. 1 VermG bestellte gesetzliche Vertreter des Eigentümers. b) Zum Nutzungsherausgabeanspruch der Conference on Jewish Material Claims against Germany Inc. gegen den gesetzlichen Vertreter der unbekannten Erben des früheren jüdischen Eigentümers (Weiterentwicklung des Senatsurteils vom 21. Februar 2002 - III ZR 107/01 - ZOV 2002, 161; VIZ 2002, 408).BGH08.04.2004
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III ZR 72/03 - Belehrungspflicht für ZentralnotarLeitsatz: Bei der sukzessiv erfolgenden Beurkundung von Vertragsangebot und -annahme kann dem sogenannten Zentralnotar, der nur die Vertragsannahme beurkundet, gegenüber dem Anbietenden eine betreuende Belehrungspflicht bezüglich zwischenzeitlich eingetragener Belastungen obliegen.BGH04.03.2004
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III ZR 72/04 - ???Leitsatz: Zur Inanspruchnahme des Verfügungsberechtigten auf Schadensersatz durch den Restitutionsberechtigten wegen unterlassener Maßnahmen zur Sicherung des Vermögenswerts.BGH16.12.2004
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III ZR 90/03 - Amtspflichten der Treuhandanstalt gegenüber GemeindenLeitsatz: Der Treuhandanstalt konnten bei ihrer Privatisierungstätigkeit (öffentlich-rechtliche) Amtspflichten gegenüber einer Gemeinde obliegen, sofern diese einen spezifizierten Kommunalisierungs- oder Restitutionsantrag gestellt hatte.BGH11.03.2004
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III ZR 99/03 - Notarhaftung bei klarer VertragsgestaltungLeitsatz: Zum Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Notar wegen einer von ihm verschuldeten unklaren Vertragsgestaltung (im Anschluß an BGH, Urteil vom 17. Februar 2000 - IX ZR 436/98 - NJW 2000, 1498).BGH22.01.2004
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IV ZB 21/03 - Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen; sofortiges Anerkenntnis bei unschlüssiger KlageLeitsatz: a) Bei Anfechtungen von Kostenentscheidungen nach §§ 93, 99 Abs. 2 ZPO ist die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft. b) Ist eine Klage (hier: auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld wegen fehlender Angaben zur Fälligkeit gemäß § 1193 BGB) zunächst nicht schlüssig, kann die beklagte Partei trotz angezeigter Verteidigungsbereitschaft im schriftlichen Vorverfahren nach entsprechend ergänztem Sachvortrag den Anspruch noch "sofort" i. S. von § 93 ZPO anerkennen.BGH03.03.2004