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Urteil Betriebskostenabrechnung durch Zwangsverwalter
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung durch Zwangsverwalter
Leitsatz
Die Pflicht des Zwangsverwalters zur Erteilung einer Betriebskostenabrechnung endet mit der Aufhebung der Zwangsverwaltung, selbst wenn er während der Zwangsverwaltung Betriebskostenvorschüsse vereinnahmt hat. Für die Betriebskostenabrechnung ist nach Ende der Zwangsverwaltung der Eigentümer (wieder) zuständig.
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