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Urteil Räumungsklage auch gegen ausgezogenen Mitmieter
Schlagworte
Räumungsklage auch gegen ausgezogenen Mitmieter
Leitsatz
Die Räumungsklage ist gegen alle Mitmieter zu richten, auch wenn einer der Mitmieter bereits ausgezogen ist. Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht deshalb, weil der ausgezogene Mieter erklärt hatte, nicht mehr in die Wohnung einziehen zu wollen (gegen LG Berlin, ZK 64, GE 2003, 529).
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