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Urteil Räumungsklage auch gegen ausgezogenen Mitmieter


Schlagworte

Räumungsklage auch gegen ausgezogenen Mitmieter

Leitsatz

Die Räumungsklage ist gegen alle Mitmieter zu richten, auch wenn einer der Mitmieter bereits ausgezogen ist. Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht deshalb, weil der ausgezogene Mieter erklärt hatte, nicht mehr in die Wohnung einziehen zu wollen (gegen LG Berlin, ZK 64, GE 2003, 529).

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