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Urteil Belehrungspflicht für Zentralnotar
Schlagworte
Belehrungspflicht für Zentralnotar
Leitsatz
Bei der sukzessiv erfolgenden Beurkundung von Vertragsangebot und -annahme kann dem sogenannten Zentralnotar, der nur die Vertragsannahme beurkundet, gegenüber dem Anbietenden eine betreuende Belehrungspflicht bezüglich zwischenzeitlich eingetragener Belastungen obliegen.
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