Urteil Gesetzlicher Vertreter als Verfügungsberechtigter
Schlagworte
Gesetzlicher Vertreter als Verfügungsberechtigter; Nutzungsherausgabeanspruch der ICC gegen gesetzlichen Vertreter unbekannter Erben früherer jüdischer Eigentümer
Leitsätze
a) Verfügungsberechtigter im Sinn des § 2 Abs. 3 Satz 1 VermG ist während der Anhängigkeit eines Restitutionsverfahrens auch der gemäß § 11 b Abs. 1 VermG bestellte gesetzliche Vertreter des Eigentümers.
b) Zum Nutzungsherausgabeanspruch der Conference on Jewish Material Claims against Germany Inc. gegen den gesetzlichen Vertreter der unbekannten Erben des früheren jüdischen Eigentümers (Weiterentwicklung des Senatsurteils vom 21. Februar 2002 - III ZR 107/01 - ZOV 2002, 161; VIZ 2002, 408).
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