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Suchergebnis Urteilssuche (551 - 560 von 608)
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VG 29 A 249.99 - ???Leitsatz: 1. Die einfache Rechtswidrigkeit des Enteignungsaktes unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht für die Annahme eines Schädigungstatbestandes i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG nicht aus. 2. Der Umstand, daß die Inanspruchnahme eines Grundstücks für (dienstliche) Zwecke des MfS erfolgte, begründet nicht allein die Annahme "unlauterer Machenschaften". 3. Unerheblich für den Schädigungstatbestand ist auch, ob die Anwendung des Verteidigungsgesetzes und der Leistungsverordnung der DDR mit Besatzungsrecht vereinbar war.VG Berlin21.12.2004
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VG 19 A 300.04 - Unverhältnismäßig hohe Befreiungsgebühren rechtswidrig; Befreiung von Geschoßflächenzahl; Grundflächenzahl; GFZ; GRZ; BaugebührenLeitsatz: Die Regelungen der Berliner Baugebührenordnung über die Gebühren für Befreiungen von Geschoßflächen- und Grundflächenzahlfestetzungen sind verfassungswidrig. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin17.12.2004
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3 K 532/00 GE - Unternehmensentschädigung; weggeschwommene Grundstücke; Bemessungsgrundlage; Unternehmenszugehörigkeit: Rücknahme; begünstigender Verwaltungsakt; Berechtigter; EntschädigungsbemessungLeitsatz: Bei der Bemessung der Entschädigung von Unternehmen sind seit dem schädigenden Ereignis weggeschwommene Grundstücke in die Bemessungsgrundlage für die Entschädigung einzubeziehen.VG Gera14.12.2004
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15 K 254/03 - Kleingarten, Bungalowsiedlung, KleingartensiedlungLeitsatz: Werden Grundstücke zum Zwecke der Förderung des Kleingartenwesens zur Verfügung gestellt, handelt es sich auch dann um eine die Zuordnung rechtfertigende kommunale Aufgabe, wenn daraus eine Bungalowsiedlung entsteht, die Gemeinde aber das Gelände parzelliert und durch gemeinschaftliche Einrichtungen zusammengefaßt hat, die Parzellen in der Größe im wesentlichen Kleingärten entsprechen, ein Grundstück unentgeltlich als Parkplatz zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung gestellt wird, sich die tatsächliche Nutzung nicht von einer Kleingartensiedlung unterscheidet und die meisten Nutzer zumindest im näheren Umfeld der Gemeinde wohnten.VG Potsdam06.12.2004
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VG 25 A 240.99 - Reichskulturkammer, sowjetische Besatzung, Enteignung,Leitsatz: 1. Die Auflösung der Reichskulturkammer durch Alliierte Rechtsvorschriften erstreckte sich nicht auf die der Kulturkammer angehörenden einzelnen Einrichtungen (hier: Sing-Akademie Berlin). 2. Die alleinige Nutzung eines Grundstücks durch die sowjetische Besatzungsmacht ohne förmliche Sequestration oder förmlichen Enteignungsbeschluß steht der Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage nicht gleich. 3. Die Umschreibung eines Grundstücks auf Eigentum des Volkes ohne Bewußtsein, sich fremdes Eigentum zu verschaffen, ist keine Maßnahme i. S. d. § 1 VermG.VG Berlin03.12.2004
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VG 16 A 200.03 - Zinsanhebung; öffentliche Baudarlehen; WiderrufsvorbehaltLeitsatz: 1. Zur Rechtmäßigkeit der Zinsanhebung für öffentliche Baudarlehen von 0 % auf 4 % aufgrund eines in den Bewilligungsbescheid aufgenommenen Vorbehalts. 2. Die Vorschrift des § 18 b Abs. 4 WoBindG, wonach bei Zinserhöhungen nach § 18 a Abs. 1 und 2 WoBindG zwischen Zugang der Erhöhungsmitteilung und deren Wirksamwerden eine Zwei-Monats-Frist einzuhalten ist, muß in Fällen einer im Bewilligungsbescheid vorbehaltenen Zinserhöhung nicht analog angewendet werden.VG Berlin02.12.2004
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5 K 420/02 GE - Rehabilitierungsentscheidung; Wiedergutmachungsentscheidung; Vermögensentziehung; Treuhandabrede; Scheinvertrag; Unternehmensschädigung; Unternehmensträger; Beteiligung; strafrechtliche Rehabilitierung; WirtschaftsstrafverordnungLeitsatz: 1. Eine nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 StrRehaG ergangene Rehabilitierungsentscheidung eröffnet zugunsten eines Gesellschafters auch den Weg für eine Wiedergutmachung der Unternehmensschädigung nach Maßgabe des § 1 Abs. 7 VermG. 2. Restitutionsansprüche eines erloschenen Unternehmensträgers können durch die ehemaligen Gesellschafter (bzw. deren Rechtsnachfolger) auch dann angemeldet werden, wenn sich der Restitutionsanspruch des erloschenen Unternehmensträgers auf die ihm ursprünglich gehörende Beteiligung an einer anderen Firma richtet. 3. Für die Wiedergutmachungsentscheidung gem. § 1 Abs. 7 VermG ist allein von Relevanz, welcher natürlichen Person der in Rede stehende Vermögenswert als Folge einer in einem strafrechtlichen Urteil ausgesprochenen Vermögensentziehung entzogen wurde. 4. Eine Treuhandabrede zwischen der natürlichen Person und einem Dritten steht der Wiedergutmachung nicht entgegen, wenn der Verurteilte bereits außerhalb der sowjetischen Besatzungszone lebte und befürchten mußte, seine dort ansässigen Unternehmen durch Überführung in Volkseigentum zu verlieren und seinerzeit die strafrechtliche Verurteilung erfolgte, weil ihm gerade "zum Vorwurf" gemacht wurde, sein unternehmerisches Vermögen durch "Scheinverträge" auf den Treuhänder übertragen zu haben, um so die "Verschiebung in den Westen" zu ermöglichen.VG Gera02.12.2004
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6 K 2168/96 - Mangelhafte Prüfung, ÜberschuldungLeitsatz: Mangelhafte Prüfung der für eine Überschuldung sprechenden Umstände kann zur Annahme des unredlichen Erwerbs berechtigen.VG Frankfurt/Oder01.12.2004
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6 K 757/03 - Unternehmensträger; Liquidation; Berechtigter; werbendes Unternehmen; Freigabeliste; Enteignungsverbot; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Liste A; SMAD-Befehl Nr.301Leitsatz: 1. Ein nicht schädigungsbedingter in Liquidation befindlicher Unternehmensträger kann Berechtigter i. S. d. §§ 2 Abs. 1, 6 Abs. 1 a Satz 1 VermG sein, obwohl er nicht mehr im Sinne des § 6 Abs. 1 a Satz 4 VermG "werbend" tätig ist. 2. Ist ein Unternehmer auf einer von der sowjetischen Besatzungsmacht bestätigten Freigabeliste verzeichnet, so liegt darin regelmäßig ein konkretes Enteignungsverbot, so daß eine später von deutschen Stellen gleichwohl vorgenommene Enteignung nicht auf besatzungshoheitlicher Grundlage ergangen ist. 3. Die bloße Bezugnahme auf besatzungsrechtliche Bestimmungen bei Durchführung einer Enteignungsmaßnahme nach Gründung der DDR reicht für die Annahme einer besatzungshoheitlichen Enteignung jedenfalls nicht aus.VG Gera18.11.2004
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7 K 1056/01 - verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; angemessene Gegenleistung; Beweislast; VermutungswiderlegungLeitsatz: 1. Die in § 1 Abs. 6 VermG normierte Vermutung des verfolgungsbedingten Vermögensverlustes bezieht sich nicht auf die Feststellungen zur Höhe des erlittenen Schadens und des schädigenden Ereignisses selbst. 2. Die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB gilt nicht für Aktien im Depot einer Bank, für die das Stimmrecht ohne Offenlegung ausgeübt werden konnte, ob es sich um eigenen Aktienbesitz oder Kundenaktien handelte.VG Dresden18.11.2004