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Urteil Zinsanhebung
Schlagworte
Zinsanhebung; öffentliche Baudarlehen; Widerrufsvorbehalt
Leitsätze
1. Zur Rechtmäßigkeit der Zinsanhebung für öffentliche Baudarlehen von 0 % auf 4 % aufgrund eines in den Bewilligungsbescheid aufgenommenen Vorbehalts.
2. Die Vorschrift des § 18 b Abs. 4 WoBindG, wonach bei Zinserhöhungen nach § 18 a Abs. 1 und 2 WoBindG zwischen Zugang der Erhöhungsmitteilung und deren Wirksamwerden eine Zwei-Monats-Frist einzuhalten ist, muß in Fällen einer im Bewilligungsbescheid vorbehaltenen Zinserhöhung nicht analog angewendet werden.
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