Urteil Kleingarten, Bungalowsiedlung, Kleingartensiedlung
Schlagworte
Kleingarten, Bungalowsiedlung, Kleingartensiedlung
Nichtamtlicher Leitsatz
Werden Grundstücke zum Zwecke der Förderung des Kleingartenwesens zur Verfügung gestellt, handelt es sich auch dann um eine die Zuordnung rechtfertigende kommunale Aufgabe, wenn daraus eine Bungalowsiedlung entsteht, die Gemeinde aber das Gelände parzelliert und durch gemeinschaftliche Einrichtungen zusammengefaßt hat, die Parzellen in der Größe im wesentlichen Kleingärten entsprechen, ein Grundstück unentgeltlich als Parkplatz zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung gestellt wird, sich die tatsächliche Nutzung nicht von einer Kleingartensiedlung unterscheidet und die meisten Nutzer zumindest im näheren Umfeld der Gemeinde wohnten.
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