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Urteil verfolgungsbedingter Vermögensverlust


Schlagworte

verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; angemessene Gegenleistung; Beweislast; Vermutungswiderlegung

Nichtamtliche Leitsätze

1. Die in § 1 Abs. 6 VermG normierte Vermutung des verfolgungsbedingten Vermögensverlustes bezieht sich nicht auf die Feststellungen zur Höhe des erlittenen Schadens und des schädigenden Ereignisses selbst.

2. Die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB gilt nicht für Aktien im Depot einer Bank, für die das Stimmrecht ohne Offenlegung ausgeübt werden konnte, ob es sich um eigenen Aktienbesitz oder Kundenaktien handelte.

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