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Urteil verfolgungsbedingter Vermögensverlust
Schlagworte
verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; angemessene Gegenleistung; Beweislast; Vermutungswiderlegung
Nichtamtliche Leitsätze
1. Die in § 1 Abs. 6 VermG normierte Vermutung des verfolgungsbedingten Vermögensverlustes bezieht sich nicht auf die Feststellungen zur Höhe des erlittenen Schadens und des schädigenden Ereignisses selbst.
2. Die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB gilt nicht für Aktien im Depot einer Bank, für die das Stimmrecht ohne Offenlegung ausgeübt werden konnte, ob es sich um eigenen Aktienbesitz oder Kundenaktien handelte.
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