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Urteil Unternehmensentschädigung
Schlagworte
Unternehmensentschädigung; weggeschwommene Grundstücke; Bemessungsgrundlage; Unternehmenszugehörigkeit: Rücknahme; begünstigender Verwaltungsakt; Berechtigter; Entschädigungsbemessung
Nichtamtlicher Leitsatz
Bei der Bemessung der Entschädigung von Unternehmen sind seit dem schädigenden Ereignis weggeschwommene Grundstücke in die Bemessungsgrundlage für die Entschädigung einzubeziehen.
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