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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 608)

  1. VG 19 A 204.03 - GFZ-Befreiungsgebühr nur entsprechend dem Verwaltungsaufwand
    Leitsatz: Eine Befreiungsgebühr, die sich nicht nur nach dem Verwaltungsaufwand richtet, sondern auch die wirtschaftlichen Vorteile des Bauherrn berücksichtigt und damit zum Instrument zur Erzielung von Finanzmitteln für die öffentliche Hand, ist rechtswidrig. Daß eine Gebührenerhebung nach dem wirtschaftlichen Wert der Befreiungsentscheidung in Berlin eine lange Tradition hat, ist unerheblich. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    13.02.2004
  2. VG 19 A 300.04 - Unverhältnismäßig hohe Befreiungsgebühren rechtswidrig; Befreiung von Geschoßflächenzahl; Grundflächenzahl; GFZ; GRZ; Baugebühren
    Leitsatz: Die Regelungen der Berliner Baugebührenordnung über die Gebühren für Befreiungen von Geschoßflächen- und Grundflächenzahlfestetzungen sind verfassungswidrig. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    17.12.2004
  3. VG 1 A 230.01 - Unwirksame Verpflichtung zur Ausgleichsabgabe
    Leitsatz: Die Regelung in § 6 BaumSchVO Bln vom 11. Januar 1982 zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe war mit den Prinzipien der Bestimmtheit und Normenklarheit nicht zu vereinbaren und deshalb nichtig. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    11.02.2004
  4. VG 25 A 240.99 - Reichskulturkammer, sowjetische Besatzung, Enteignung,
    Leitsatz: 1. Die Auflösung der Reichskulturkammer durch Alliierte Rechtsvorschriften erstreckte sich nicht auf die der Kulturkammer angehörenden einzelnen Einrichtungen (hier: Sing-Akademie Berlin). 2. Die alleinige Nutzung eines Grundstücks durch die sowjetische Besatzungsmacht ohne förmliche Sequestration oder förmlichen Enteignungsbeschluß steht der Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage nicht gleich. 3. Die Umschreibung eines Grundstücks auf Eigentum des Volkes ohne Bewußtsein, sich fremdes Eigentum zu verschaffen, ist keine Maßnahme i. S. d. § 1 VermG.
    VG Berlin
    03.12.2004
  5. VG 29 A 249.99 - ???
    Leitsatz: 1. Die einfache Rechtswidrigkeit des Enteignungsaktes unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht für die Annahme eines Schädigungstatbestandes i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG nicht aus. 2. Der Umstand, daß die Inanspruchnahme eines Grundstücks für (dienstliche) Zwecke des MfS erfolgte, begründet nicht allein die Annahme "unlauterer Machenschaften". 3. Unerheblich für den Schädigungstatbestand ist auch, ob die Anwendung des Verteidigungsgesetzes und der Leistungsverordnung der DDR mit Besatzungsrecht vereinbar war.
    VG Berlin
    21.12.2004
  6. VG 29 A 71.98 - Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Notwegerecht; Zuwegung; Grün- bzw. Sportanlagen; Erholungsfläche; Nachbargrundstück; Hinterliegergrundstück
    Leitsatz: 1. Es bleibt offen, ob die Restitution wegen der Entstehung eines Notwegerechts auch dann ausgeschlossen sein kann, wenn es sich um große Brachflächen handelt und die öffentliche Hand Eigentümer der umliegenden Grundstücke ist. 2. Die Restitution ist trotz der Entstehung eines Notwegerechts nicht ausgeschlossen, wenn für die rechtlich zulässige Nutzung bereits eine ausreichende Zuwegung vorhanden und die Belastung des Nachbarn durch deren Benutzung unwesentlich ist.
    VG Berlin
    24.06.2004
  7. VG 31 A 390.02 - Abtretungsanzeige; Restitutionsanspruch; Abtretbarkeit
    Leitsatz: 1. Die Fristgemäßheit einer Abtretungsanzeige i. S. d. Art. 14 Abs. 1 2. VermRÄndG ist auch gewahrt, wenn diese vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt war. 2. Auch 1966 noch nicht entstandene vermögensrechtliche Restitutionsansprüche waren abtretbar, wenn die Beteiligten in einer notariellen Urkunde sämtliche Rechte bezüglich der im Ostsektor und in der Ostzone belegenen Vermögenswerte vereinbart hatten.
    VG Berlin
    24.01.2004
  8. VG 34 A 1.03 - Grundwasserentnahmeentgelt verfassungsgemäß
    Leitsatz: 1. Eine Regelung über das Grundwasserentnahmeentgelt nach dem Berliner Wassergesetz ist verfassungsgemäß. 2. Entgeltpflichtiger Benutzer des Grundwassers ist derjenige, der mit Entscheidungsbefugnis ein Bauvorhaben durchführt.
    VG Berlin
    29.10.2004
  9. VG 1 A 456.98 - Erlösauskehr; hängende Fälle; Stichtag
    Leitsatz: § 13 Abs. 2 VZOG, wonach der Verfügungsberechtigte zur Zahlung eines Geldbetrages in Höhe des Erlöses aus dem Grundstücksverkauf verpflichtet ist, ist auf vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossene Grundstücksverkäufe auch dann nicht anwendbar, wenn der vor diesem Zeitpunkt gestellte Eintragungsantrag erst zur späteren Eintragung in das Grundbuch geführt hat ( sog. "hängende Fälle").
    VG Berlin
    26.05.2004
  10. VG 15 A 505.02 - Bodenreformgrundstück; Arbeitseigentum; Bodenreformurkunde; Bodenbenutzungsschein
    Leitsatz: 1. Der Übertragung von Eigentumsrechten an den volkseigenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, die sich im Besitz von Genossenschaften oder Einzelpersonen befinden, auf die Treuhandanstalt, steht Art. 223 § 11 Abs. 1 Satz 2 EGBGB nur dann entgegen, wenn das Grundstück im Grundbuch als Bodenreformgrundstück gekennzeichnet war. 2. Arbeitseigentum an den im Rahmen der Bodenreform übergebenen Grundstücken wurde nicht allein dadurch entzogen, daß der Eigentümer aufgefordert wird, die Bodenreformurkunde zurückzugeben und statt dessen einen Bodenbenutzungsschein in Empfang zu nehmen. 3. Auch bei wirksamem Entzug des Arbeitseigentums in den Bodenfonds zurückgefallene Grundstücke gehen nicht automatisch in Volkseigentum über.
    VG Berlin
    18.08.2004