« zurück zur Suche
Urteil Erlösauskehr
Schlagworte
Erlösauskehr; hängende Fälle; Stichtag
Nichtamtlicher Leitsatz
§ 13 Abs. 2 VZOG, wonach der Verfügungsberechtigte zur Zahlung eines Geldbetrages in Höhe des Erlöses aus dem Grundstücksverkauf verpflichtet ist, ist auf vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossene Grundstücksverkäufe auch dann nicht anwendbar, wenn der vor diesem Zeitpunkt gestellte Eintragungsantrag erst zur späteren Eintragung in das Grundbuch geführt hat ( sog. "hängende Fälle").
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat