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Urteil GFZ-Befreiungsgebühr nur entsprechend dem Verwaltungsaufwand
Schlagworte
GFZ-Befreiungsgebühr nur entsprechend dem Verwaltungsaufwand
Leitsatz
Eine Befreiungsgebühr, die sich nicht nur nach dem Verwaltungsaufwand richtet, sondern auch die wirtschaftlichen Vorteile des Bauherrn berücksichtigt und damit zum Instrument zur Erzielung von Finanzmitteln für die öffentliche Hand, ist rechtswidrig. Daß eine Gebührenerhebung nach dem wirtschaftlichen Wert der Befreiungsentscheidung in Berlin eine lange Tradition hat, ist unerheblich. (Leitsatz der Redaktion)
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