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Urteil GFZ-Befreiungsgebühr nur entsprechend dem Verwaltungsaufwand


Schlagworte

GFZ-Befreiungsgebühr nur entsprechend dem Verwaltungsaufwand

Leitsatz

Eine Befreiungsgebühr, die sich nicht nur nach dem Verwaltungsaufwand richtet, sondern auch die wirtschaftlichen Vorteile des Bauherrn berücksichtigt und damit zum Instrument zur Erzielung von Finanzmitteln für die öffentliche Hand, ist rechtswidrig. Daß eine Gebührenerhebung nach dem wirtschaftlichen Wert der Befreiungsentscheidung in Berlin eine lange Tradition hat, ist unerheblich. (Leitsatz der Redaktion)

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