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  1. III ZR 33/07 - Keine Belehrungspflicht des Notars über Umsatzsteuer; steuerrechtliche Prüfung eines Grundstückskaufs; Haftungsausschluß
    Leitsatz: 1. Der Notar ist regelmäßig nicht nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG aufgrund seiner Pflicht zur Rechtsbelehrung oder seiner allgemeinen Betreuungspflicht aus § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO gehalten, auf steuerrechtliche Folgen des beurkundeten Geschäfts hinzuweisen. Ihn trifft hinsichtlich des Entstehens einer Umsatzsteuerpflicht keine allgemeine Belehrungspflicht. 2. Korrigiert ein Notar einen Teilaspekt einer ihm von den Urkundsbeteiligten vorgegebenen steuerlichen Gestaltung des Geschäfts, so beschränkt sich seine Prüfungs- und Belehrungspflicht regelmäßig auf diesen Teilaspekt. 3. Den Notar trifft keine allgemeine Belehrungspflicht, wer eine in Folge des beurkundeten Rechtsgeschäfts anfallende Umsatzsteuerpflicht zu tragen hat oder dafür haftet, soweit nicht besondere Umstände eine Belehrung erfordern. Ein Hinweis auf die Haftung nach § 75 AO ist jedoch erforderlich, wenn in einem Unternehmenskaufvertrag die Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB gemäß § 25 Abs. 2 HGB ausgeschlossen wird.
    BGH
    20.09.2007
  2. I ZR 88/05 - Wettbewerbswidrige unverlangte Telefonanrufe
    Leitsatz: Ein unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein, wenn der Anrufer zuvor nicht annehmen durfte, der Anzurufende werde mit dem Anruf, so wie er geplant war, einverstanden sein. Der kostenlose Eintrag eines Gewerbetreibenden im Verzeichnis einer Internetsuchmaschine, die nur eine unter einer Vielzahl gleichartiger Suchmaschinen ist, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, der Gewerbetreibende werde mit einem Anruf zur Überprüfung des über ihn eingespeicherten Datenbestandes einverstanden sein, wenn der telefonische Weg gewählt wurde, um zugleich das Angebot einer entgeltlichen Leistung (hier: der Umwandlung des kostenlosen Eintrags in einen erweiterten und entgeltlichen Eintrag) zu unterbreiten (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 5.2.2004 - I ZR 87/02 -, GRUR 2004, 520 = WRP 2004, 603 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag).
    BGH
    20.09.2007
  3. IV ZR 226/06 - Beschwerdewert
    Leitsatz: Der Wert der Beschwer des mit seinem Auskunftsanspruch abgewiesenen Klägers beträgt in der Regel einen Bruchteil des Leistungsanspruchs, zu dessen Durchsetzung die Auskunft benötigt wird. Für eine notwendige Schätzung des Leistungsanspruchs ist anhand des Tatsachenvortrags des Klägers danach zu fragen, welche Vorstellungen er sich vom Wert seines Leistungsanspruchs gemacht hat. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    19.09.2007
  4. XII ZR 121/05 - Vertretung bei Mietvertragsabschluß durch juristische Person; Schriftform; Bevollmächtigung; vollmachtloser Vertreter
    Leitsatz: 1. Zur Wahrung der Schriftform eines Mietvertrages mit einer GmbH als alleiniger Mieterin oder Vermieterin ist es nicht erforderlich, daß die auf deren Seite geleistete Unterschrift mit einem die Vertretung kennzeichnenden Zusatz versehen wird. 2. Dies gilt auch dann, wenn die GmbH satzungsgemäß von zwei Geschäftsführern gemeinsam vertreten wird, die Unterschrift in der für die GmbH vorgesehenen Unterschriftszeile aber (hier: mit dem Zusatz "i.V.") von einem Dritten stammt. Ob dieser hierzu bevollmächtigt war oder als vollmachtloser Vertreter unterzeichnet hat, ist eine Frage des Zustandekommens des Vertrages, nicht der Wahrung seiner Form (Fortführung des Senatsurteils vom 6. April 2005 - XII ZR 132/03 - NJW 2005, 2225 ff.; Abgrenzung zu Senatsurteilen vom 16. Juli 2003 - XII ZR 65/02 - NJW 2003, 3053, 3054 und vom 5. November 2003 - XII ZR 134/02 - NJW 2004, 1103 f.).
    BGH
    19.09.2007
  5. XII ZR 198/05 - Schriftformerfordernis bei von gesetzlicher Fälligkeit des Mietzinses abweichender Vertragsregelung; mündliche Vereinbarung über Änderung der vertraglichen Fälligkeitsklausel; Option; Optionsrecht; Verlängerungsklauseln; Kündigung; wesentlichen Vertragsbedingungen; einvernehmliche Umstellung der vierteljährlichen Mietzahlung auf monatliche Mietzahlung und Schriftform; mündliche Abrede über abweichende Fälligkeit der Miete
    Leitsatz: Regeln die Parteien die Fälligkeit des Mietzinses abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen, gehört diese Vereinbarung zu den wesentlichen Vertragsbedingungen und bedarf der Schriftform.
    BGH
    19.09.2007
  6. XII ZR 3/05 - Erhöhung des Nutzungsentgelts
    Leitsatz: Das Erhöhungsverlangen nach § 20 Abs. 3 SchuldRAnpG setzt im Gegensatz zum Verlangen nach § 20 Abs. 1 SchuldRAnpG i. V. m. § 6 NutzEV keine besondere Begründung voraus.
    BGH
    19.09.2007
  7. VIII ZR 6/07 - Mieterhöhung bei verspäteter Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme; fehlende Ankündigung
    Leitsatz: Einer Mieterhöhung wegen Modernisierung steht nicht entgegen, daß der Vermieter den Beginn der Modernisierungsarbeiten weniger als drei Monate vorher angekündigt und der Mieter der Maßnahme widersprochen hat.
    BGH
    19.09.2007
  8. X ZR 89/04 - Angebot ohne Erklärungen gemäß den Ausschreibungsunterlagen
    Leitsatz: Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen zu den Leistungen, die der Bieter durch Nachunternehmer erbringen lassen will, gefordert, so ist ein Angebot, das diese Erklärungen nicht enthält, von der Wertung der Angebote nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A auszuschließen.
    BGH
    18.09.2007
  9. XI ZR 211/06 - Urkundenprozess; Gutachten als Beweismittel
    Leitsatz: Ein in einem selbständigen Beweisverfahren eingeholtes schriftliches Sachverständigengutachten stellt kein zulässiges Beweismittel im Urkundenprozess dar, soweit dadurch der Beweis durch Sachverständige ersetzt werden soll.
    BGH
    18.09.2007
  10. VIII ZR 316/06 - Unwirksame Endrenovierungsklausel bei Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Eine Regelung in einem vom Vermieter verwandten Formularmietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam; das gilt auch dann, wenn der Mieter zu laufenden Schönheitsreparaturen während der Dauer des Mietverhältnisses nicht verpflichtet ist.
    BGH
    12.09.2007