Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Abstellen von Motorrädern in einem Kellerraum; unbestimmter Eigentümerbeschluss; ordnungsgemäßer Gebrauch des Gemeinschaftseigentums
Leitsätze
1. Das Abstellen von Motorrädern in einem Kellerraum entspricht nicht ordnungsmäßigem Gebrauch des Gemeinschaftseigentums.
2. Ein Eigentümerbeschluß, dessen Inhalt nicht hinreichend bestimmt ist, so daß zukünftige Auseinandersetzungen zwischen den Wohnungseigentümern zu erwarten sind, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.
3. Ein Eigentümerbeschluß ist für ungültig zu erklären, wenn er einen nicht ordnungsmäßigen Gebrauch des Gemeinschaftseigentums gestattet oder wenn er nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.
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