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Suchergebnis Urteilssuche (361 - 370 von 652)

  1. 85 T 384/00 WEG - Umstellung des Wirtschaftsjahres und Fortgeltung des Wirtschaftsplans; Mehrheitsbeschluß; Zitterbeschlüsse
    Leitsatz: 1. Die Umstellung des Wirtschaftsjahres von der Heizperiode auf das Kalenderjahr kann von der Mehrheit der Eigentümerversammlung wirksam beschlossen werden. 2. Der Mehrheitsbeschluß über die Fortgeltung des Wirtschaftsplanes bis zum Beschluß über einen neuen Wirtschaftsplan ist jedenfalls nicht ex tunc unwirksam.
    LG Berlin
    27.04.2001
  2. 62 S 500/00 - Mietausfall als Schadensersatz nur bei Möglichkeit der Weitervermietung; Herausgabe und Räumung; Entfernung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen; nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen; Beweiserleichterung
    Leitsatz: 1. Hat der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seine Räumungspflicht im wesentlichen erfüllt und nur einzelne Gegenstände und Einrichtungen nicht entfernt, kann der Vermieter keine Nutzungsentschädigung nach § 557 BGB verlangen. 2. Die Geltendmachung eines Mietausfallschadens wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen für die Zeit nach der Räumung setzt voraus, daß konkrete Vermietungsbemühungen dargelegt werden, die nur wegen des Vertragsverstoßes des Mieters erfolglos blieben. 3. Auf die Beweiserleichterung des § 252 BGB kann sich derzeit ein Vermieter in Berlin nicht berufen, da nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge (Marktlage) eine kurzfristige Weitervermietung nicht vermutet werden kann.
    LG Berlin
    23.04.2001
  3. 62 S 520/00 - Schriftform einer Betriebskostenabrechnung bei preisgebundenem Neubau; eigenhändige Unterschrift auf Abrechnung
    Leitsatz: Eine Betriebskostenabrechnung für preisgebundenen Wohnraum muß unterzeichnet sein, wobei die Unterschrift sämtliche Berechnungen und Erläuterungen abzuschließen hat.
    LG Berlin
    23.04.2001
  4. 67 S 345/00 - Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe; Quotenhaftungsklausel; Verjährung
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann Entschädigung bei verspäteter Rückgabe der Mietsache nur bis zur Rückgabe der Mietsache im Sinne des § 546 BGB geltend machen; für die Zeit danach besteht unter Umständen ein Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung. 2. Der Anspruch aufgrund einer Quotenhaftungsklausel verjährt ebenfalls nach § 548 Abs. 1 BGB in sechs Monaten nach Rückerhalt der Mietsache.
    LG Berlin
    23.04.2001
  5. 67 T 11/01 - Bestellung eines besonderen Vertreters für prozeßunfähigen Beklagten
    Leitsatz: Bestehen ernsthafte Zweifel an der Prozeßfähigkeit des wegen erheblicher Mietrückstände auf Räumung verklagten Mieters oder Nutzers der Wohnung, hat das Gericht auf Antrag des Vermieters einen besonderen Vertreter zu bestellen, damit der Rechtsstreit fortgeführt werden kann.
    LG Berlin
    23.04.2001
  6. 64 S 471/00 - Unwirksame Staffelmietvereinbarung nach verzögertem Einzug
    Leitsatz: Ist eine Staffelmietvereinbarung deshalb unwirksam, weil nach Verzögerung des Einzugs die erste Mietstaffel nur zehn Monate Gültigkeit haben sollte, kommt eine ergänzende Vertragsauslegung jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn nach der Verzögerung des Einzugs der Vertrag teilweise geändert wurde, die Staffelmietvereinbarung jedoch unberührt blieb.
    LG Berlin
    20.04.2001
  7. 61 T 117/00 - Wirksame Zustellung durch Einwurfeinschreiben
    Leitsatz: 1. Ignoriert der Mieter das Räumungsverlangen, gibt er Anlaß zur Klage i. S. d. § 93 ZPO und muß dementsprechend trotz Anerkenntnisses die Kosten tragen. 2. Bei Zustellung mittels Einwurfeinschreibens ist schlichtes Bestreiten des Zugangs nicht ausreichend.
    LG Berlin
    19.04.2001
  8. 5 T 435/00 - Mängelbeseitigung durch vermietenden Wohnungseigentümer keine vertretbare Handlung; Zwangsgeld
    Leitsatz: 1. Ein Urteil gegen den Vermieter einer Eigentumswohnung auf Instandsetzung wird nach § 888 ZPO vollstreckt. 2. Die Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft scheidet also aus, wenn der Eigentümer alles Zumutbare unternimmt, um seiner Verpflichtung nachzukommen.
    LG Neuruppin
    19.04.2001
  9. 62 S 421/00 - Minderung von 20 % bei Dachgeschoßausbau; Mietmängel
    Leitsatz: Die Minderungsquote bei Dachgeschoßausbau ist regelmäßig mit 20 % der Bruttokaltmiete anzusetzen (gegen ZK 64 GE 1996, 1051).
    LG Berlin
    09.04.2001
  10. 67 S 383/00 - Keine Verwirkung bei Vollstreckung aus Titel nach 22 Jahren
    Leitsatz: Das bloße Nichtbetreiben der Zwangsvollstreckung aus einem Zahlungsurteil begründet auch dann nicht die Annahme der Verwirkung, wenn über 20 Jahre lang Vollstreckungsversuche unterblieben sind.
    LG Berlin
    05.04.2001