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Urteil Mängelbeseitigung durch vermietenden Wohnungseigentümer keine vertretbare Handlung
Schlagworte
Mängelbeseitigung durch vermietenden Wohnungseigentümer keine vertretbare Handlung; Zwangsgeld
Leitsätze
1. Ein Urteil gegen den Vermieter einer Eigentumswohnung auf Instandsetzung wird nach § 888 ZPO vollstreckt.
2. Die Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft scheidet also aus, wenn der Eigentümer alles Zumutbare unternimmt, um seiner Verpflichtung nachzukommen.
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